Haarchirurgie

Ratgeber

Wird man nach einer Haartransplantation krankgeschrieben?

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Meistens nicht. Nach einer Haartransplantation ohne Komplikationen schreibt die Ärztin Sie in der Regel nicht krank, weil die ärztliche Richtlinie zur Krankschreibung Schönheitsoperationen ohne Krankheitshintergrund ausnimmt. Auch Lohn muss Ihr Arbeitgeber dann meist nicht zahlen. Planen Sie deshalb Urlaub ein, außer die Operation war medizinisch notwendig.

Lohnfortzahlung bei normaler Krankheit, höchstens
6 Wochen
Entgeltfortzahlungsgesetz, Paragraf zum Krankheitsfall, Stand 22. September 2026
Ausfallzeit ohne Lohn im Koblenzer Urteil
5,5 Wochen
Ärzte Zeitung, Bericht zum Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26.11.2025, Stand 26. November 2025
Abstand zwischen beiden Operationen im Urteil
mehr als 10 Jahre
Ärzte Zeitung, Bericht zum Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26.11.2025, Stand 26. November 2025
Kalender mit eingekreisten Tagen, geschlossener Laptop und Kaffeetasse
Kalender mit markierten Tagen: Wie lange Sie nach dem Eingriff zu Hause bleiben, planen Sie besser vorher. Bild: KI generiert.

Wann schreibt die Ärztin nach der Haartransplantation krank?

Zwei Fragen werden bei diesem Thema oft verwechselt. Die erste lautet, ob Ihre Ärztin Sie nach der Operation überhaupt krankschreiben darf. Das regelt eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, in dem Ärzte, Kliniken und Krankenkassen zusammenarbeiten. Die zweite lautet, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen in dieser Zeit den Lohn weiterzahlen muss. Dafür gilt ein eigenes Gesetz.

Nach der Richtlinie gibt es bei kosmetischen und anderen Operationen ohne krankheitsbedingten Hintergrund und ohne Komplikationen keine Krankschreibung. Eine Haartransplantation gegen normalen, erblichen Haarausfall zählt in der Regel dazu. Für die reine Heilungszeit schreibt die Ärztin Sie deshalb meist nicht krank.

Zahlt der Arbeitgeber nach der Haartransplantation Lohn?

Bei einer Krankheit zahlt Ihr Arbeitgeber den Lohn bis zu 6 Wochen weiter. Das gilt aber nur, wenn Sie ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig werden. Eine Schönheitsoperation ohne medizinischen Grund gilt als selbst herbeigeführt. Dann muss der Arbeitgeber in der Regel nicht zahlen, auch wenn Sie eine Krankschreibung haben.

Wie konsequent Gerichte das sehen, zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz von 2025. Eine Frau hatte sich 2013 aus kosmetischen Gründen Brustimplantate einsetzen lassen. Mehr als zehn Jahre später brauchte sie wegen einer Komplikation eine zweite Operation und fiel 5,5 Wochen aus. Ihr Arbeitgeber musste den Lohn nicht zahlen, weil das Gericht die Ursache in der freiwillig gewählten ersten Operation sah. Auch Fachartikel gehen davon aus, dass es bei Komplikationen nach einer Schönheitsoperation keinen Lohn gibt.

Wann gilt die Haartransplantation als Krankheit?

Alles bisher setzt voraus, dass der Eingriff rein kosmetisch war. Bei den meisten Haartransplantationen ist das so, aber nicht bei allen.

Ist Ihr Haarausfall durch einen Unfall, eine Verbrennung oder eine Bestrahlung entstanden, geht es um Wiederherstellung und nicht um Kosmetik. Dann kann Ihre Ärztin Sie wie bei jeder anderen Krankenbehandlung krankschreiben, und Ihr Arbeitgeber zahlt in der Regel den Lohn weiter.

Eine zweite Ausnahme betrifft Frauen. Das Bundessozialgericht hat 2002 im Fall einer Frau entschieden, die seit ihrem 13. Lebensjahr keine Haare mehr hatte und eine Perücke von der Kasse wollte. Vollständiger, dauerhafter Haarverlust kann danach bei einer Frau eine Entstellung sein, also eine so auffällige Veränderung, dass sie die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschwert. Das Urteil betraf weder eine Haartransplantation noch eine gewöhnliche Haarlichtung. Ob erblicher Haarausfall bei Frauen ebenfalls als Entstellung zählt, ist damit nicht geklärt. Das entscheidet der Einzelfall, und dafür brauchen Sie eine fachärztliche Einschätzung.

Wer trägt den Lohnausfall in Ihrem Fall?

Ob Sie als krank gelten und wer den Lohnausfall trägt, hängt vom Anlass Ihrer Haartransplantation ab.

Vier Anlässe einer Haartransplantation und was für Krankschreibung und Lohn gilt.
AnlassGilt als KrankheitWer trägt den Lohnausfall
Schönheitsoperation, glatter HeilungsverlaufNeinSie selbst, meist über Urlaub
Komplikation oder Folgeoperation nach einer SchönheitsoperationJa, die Komplikation ist eine ErkrankungMeist Sie selbst, der Arbeitgeber muss in der Regel nicht zahlen
Haarausfall nach Unfall, Verbrennung oder BestrahlungJaDer Arbeitgeber, wie bei jeder Krankheit, bis zu 6 Wochen
Haarverlust bei Frauen mit ärztlich festgestellter EntstellungMöglich, wird im Einzelfall geprüftOffen, das hängt davon ab, ob die Krankheit anerkannt wird

Wann gilt mein Fall als selbst verursacht?

  • Vor dem Eingriff hat kein Arzt eine Krankheit oder Entstellung festgestellt, und es gibt keine Unfallursache.
  • Die Operation diente allein dem Aussehen.
  • Sie haben keine fachärztliche Bescheinigung, dass Ihr Haarausfall als Entstellung zählt.
  • Die Arbeitsunfähigkeit beginnt direkt nach Ihrem selbst gewählten Termin und hat keinen anderen neuen Grund.

Bekomme ich Krankengeld, wenn es Komplikationen gibt?

Bei einer längeren Krankheit zahlt normalerweise die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Bei einer Komplikation nach einer Schönheitsoperation ist das nicht sicher. Haben Sie sich die Krankheit durch eine medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperation zugezogen, verpflichtet das Gesetz die Kasse, Sie an den Kosten zu beteiligen. Das Krankengeld muss sie ganz oder teilweise streichen oder zurückfordern.

Wie viel die Kasse kürzt, entscheidet sie im Einzelfall. Bei einer privaten Krankenversicherung hängt es von Ihren Vertragsbedingungen ab. Ein pauschales Ja oder Nein gibt es dafür nicht.

Wie plane ich die Ausfallzeit nach der Haartransplantation?

Weil die Rechtslage meist gegen Lohn spricht, lohnt sich Planung vor dem Termin mehr als Streit danach. Den ganzen Weg von der Untersuchung bis zum Ergebnis beschreibt der Artikel zum Ablauf einer Haartransplantation. Wie die Wundheilung verläuft, steht im Artikel zur Nachsorge.

  1. Rechnen Sie damit, dass die Kopfhaut 5 bis 12 Tage sichtbar verschorft ist. Planen Sie dafür Urlaubstage oder Überstundenabbau ein, keine Krankschreibung.
  2. Sprechen Sie den Termin möglichst mit Ihrem Arbeitgeber ab. Ein offen beantragter Urlaub verhindert Streit um eine spätere Krankschreibung.
  3. Lassen Sie sich bei einer echten Komplikation, etwa einer Infektion, krankschreiben und den Befund festhalten. Ob der Arbeitgeber dann zahlt, kann trotzdem strittig sein.
  4. Bewahren Sie bei unfallbedingtem oder entstellendem Haarausfall alle Arztunterlagen auf, die die Krankheit belegen.
  5. Wenden Sie sich bei einer Weigerung des Arbeitgebers an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts, die Ihnen beim Formulieren einer Klage hilft, bevor Sie selbst klagen.
Bekomme ich Lohn weiter, oder brauche ich Urlaub?

War die Haartransplantation medizinisch notwendig, etwa nach einem Unfall?

Ja

Dann gilt sie wie jede andere Krankenbehandlung. Ihr Arbeitgeber zahlt bei Arbeitsunfähigkeit in der Regel den Lohn weiter, bis zu 6 Wochen.

Nein

Ist eine Komplikation aufgetreten, etwa eine Infektion?

Ja

Dafür kann Ihre Ärztin Sie krankschreiben. Den Lohn zahlt der Arbeitgeber trotzdem meist nicht, weil die Ursache in der frei gewählten Operation liegt.

Nein

Für die reine Heilungszeit schreibt die Ärztin in der Regel nicht krank. Planen Sie Urlaub oder unbezahlte Zeit ein.

Häufige Fragen

Bekomme ich nach einer Haartransplantation eine Krankschreibung?

Nach einer Haartransplantation ohne Komplikationen bekommen Sie meist keine Krankschreibung. Die Richtlinie, nach der Ärzte krankschreiben, schließt Schönheitsoperationen ohne Krankheitshintergrund und ohne Komplikationen aus. Bei einer Komplikation wie einer Infektion ist eine Krankschreibung dagegen möglich.

Zahlt mein Arbeitgeber nach einer Haartransplantation den Lohn weiter?

In der Regel nein. Eine Haartransplantation aus rein ästhetischen Gründen gilt arbeitsrechtlich als selbst herbeigeführt, und dann besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das gilt auch, wenn ein Attest vorliegt. Planen Sie deshalb Urlaub oder unbezahlte Zeit ein.

Was gilt, wenn nach der Haartransplantation eine Komplikation auftritt?

Für die Komplikation kann Ihre Ärztin Sie krankschreiben. Den Lohn muss Ihr Arbeitgeber trotzdem in der Regel nicht zahlen. So hat es das Arbeitsgericht Koblenz 2025 bei einer Folgeoperation entschieden, die mehr als zehn Jahre nach einer Schönheitsoperation nötig wurde.

Zahlt die Krankenkasse Krankengeld nach einer Komplikation bei der Haartransplantation?

Die Krankenkasse muss das Krankengeld nach einer Komplikation bei einer Schönheitsoperation ganz oder teilweise streichen oder zurückfordern. Das Gesetz verpflichtet sie, Sie an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise zu versagen. Wie viel, entscheidet die Kasse im Einzelfall.

Gilt Haarausfall bei Frauen als Krankheit?

Vollständiger, dauerhafter Haarverlust kann bei einer Frau als Entstellung und damit als Krankheit gelten. Das hat das Bundessozialgericht 2002 im Fall einer Frau entschieden, die eine Perücke wollte. Ob das auch für erblichen Haarausfall gilt, ist offen und hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich fachärztlich beraten.

Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber nach der Haartransplantation keinen Lohn zahlt?

Prüfen Sie zuerst, ob ein Ausnahmefall vorliegt, etwa Haarausfall nach einem Unfall. Liegt keiner vor, muss der Arbeitgeber in der Regel nicht zahlen. Bei Zweifeln hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (EFZG) § 3, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie), Fassung vom 07.12.2023, in Kraft seit 21.02.2024, § 3 Absatz 2, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. Selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankungen nach einer Brust-OP (mit vollständiger Wiedergabe von ArbG Koblenz, Urteil vom 26.11.2025, 7 Ca 3490/24), Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
  4. Keine Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schönheits-OP, Ärzte Zeitung,
  5. BSG, Urteil vom 23.07.2002, B 3 KR 66/01 R (SozR 3-2500 § 33 Nr. 45, Entstellung durch krankheitsbedingten Haarverlust bei Frauen), Bundessozialgericht,
  6. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) § 52, Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Entgeltfortzahlung: Komplikationen bei Schönheitsoperationen, Haufe,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.