
Aufklärung und Bedenkzeit vor einer Haartransplantation
Vor einer Haartransplantation muss die Ärztin Sie persönlich und im Gespräch über Ablauf, Risiken, Alternativen und Erfolgsaussichten aufklären.
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Vor der Haartransplantation erklärt Ihnen die Ärztin den Ablauf, die Folgen und Risiken, den Nutzen und andere Behandlungen. Sie tut das mündlich und so früh, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Die voraussichtlichen Kosten bekommen Sie vorher auf Papier oder per E-Mail. Die Checkliste führt alle 10 Punkte zum Abhaken auf, damit Sie sehen, was vor Ihrer Unterschrift noch fehlt.
Das Gespräch vor der Operation ist keine Formsache. Das Gesetz schreibt vor, was gesagt werden muss, wie und wann. Klärt die Ärztin über wesentliche Punkte nicht auf, kann Ihre Einwilligung unwirksam sein. Zahlt nicht sicher ein Dritter alle Kosten, kommt die Kostenaufstellung auf Papier oder per E-Mail dazu, und sie muss vorliegen, bevor die Behandlung beginnt.
0 von 10 Punkten sind abgehakt. Fragen Sie vor Ihrer Unterschrift noch nach:
| Das gehört zum Gespräch | Wo es im Gesetz steht |
|---|---|
| Was bei der Operation genau passiert und wie sie abläuft | § 630e Absatz 1 Satz 2 BGB |
| Welche Folgen und Risiken zu erwarten sind | § 630e Absatz 1 Satz 2 BGB |
| Warum der Eingriff nötig ist, ob er zu Ihnen passt und wie gut er voraussichtlich wirkt | § 630e Absatz 1 Satz 2 BGB |
| Welche anderen üblichen Behandlungen es gibt, wenn sie deutlich andere Belastungen, Risiken oder Heilungschancen haben | § 630e Absatz 1 Satz 3 BGB |
| Das Gespräch findet mündlich statt, geführt von der Ärztin, dem Arzt oder einer für den Eingriff ausgebildeten Person, Unterlagen ergänzen es nur | § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB |
| Das Gespräch liegt so früh, dass Sie in Ruhe entscheiden können | § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BGB |
| Die Ärztin erklärt so, dass Sie es verstehen | § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB |
| Sie bekommen Kopien der Unterlagen, die Sie zur Aufklärung und Einwilligung unterschrieben haben | § 630e Absatz 2 Satz 2 BGB |
| Sie willigen vor dem Eingriff ein und können das jederzeit ohne Begründung und ohne Formular zurücknehmen | § 630d Absatz 1 und 3 BGB |
| Ist nicht gesichert, dass ein Dritter alle Kosten zahlt, bekommen Sie die voraussichtlichen Kosten in Textform, also auf Papier oder per E-Mail, bevor die Behandlung beginnt | § 630c Absatz 3 BGB |
Die Praxis bewahrt Ihre Patientenakte 10 Jahre nach dem Ende der Behandlung auf, wenn keine andere Vorschrift eine andere Frist setzt. In dieser Zeit dürfen Sie Ihre Akte einsehen.
Sie ersetzt keine Rechtsberatung und sagt nicht, ob ein bestimmtes Gespräch rechtlich ausreichte. Sie zählt auf, was das Gesetz für das Gespräch vorsieht. Hatten Sie das Gefühl, dass wichtige Punkte fehlten, lassen Sie sich beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale oder bei einer Anwältin für Medizinrecht.
Vor einer Haartransplantation muss die Ärztin erklären, wie der Eingriff abläuft, welche Folgen und Risiken zu erwarten sind, warum er nötig ist und wie gut er voraussichtlich wirkt. Dazu kommen andere Behandlungen mit anderen Belastungen oder Heilungschancen und die Kosten. Die Checkliste zur Aufklärung vor der Haartransplantation führt alle Punkte zum Abhaken auf.
Das Gesetz nennt keine feste Frist, das Gespräch muss aber so früh stattfinden, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Der Verband Deutscher Haarchirurgen nennt in seiner Leitlinie mindestens 24 Stunden zwischen Aufklärung und Operation.
Aufklären muss die Ärztin selbst oder eine Person mit der nötigen Ausbildung für den Eingriff, und zwar mündlich. Ein Infoblatt oder ein Gespräch am Empfang ersetzt das nicht, Unterlagen dürfen das Gespräch nur ergänzen. Der Verband Deutscher Haarchirurgen verlangt in seiner Leitlinie, dass der Operateur das Gespräch persönlich führt.
Die Praxis muss Ihre Patientenakte 10 Jahre nach dem Ende der Behandlung aufbewahren, wenn keine andere Vorschrift eine andere Frist setzt. In dieser Zeit können Sie Einsicht in Ihre Akte verlangen.
Ja, Sie können Ihre Einwilligung zur Haartransplantation jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Formular zurücknehmen.

Vor einer Haartransplantation muss die Ärztin Sie persönlich und im Gespräch über Ablauf, Risiken, Alternativen und Erfolgsaussichten aufklären.
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Beim ersten Termin fragt die Ärztin nach Vorerkrankungen und Medikamenten, untersucht Kopfhaut und Hinterkopf, bespricht ein realistisches Ergebnis und klärt Sie über Risiken auf.
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Sichern Sie zuerst Ihre Unterlagen: Fordern Sie schriftlich die vollständige Patientenakte an, die erste Kopie ist kostenlos.
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