Haarchirurgie

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Checkliste zur Aufklärung vor der Haartransplantation

Vor der Haartransplantation erklärt Ihnen die Ärztin den Ablauf, die Folgen und Risiken, den Nutzen und andere Behandlungen. Sie tut das mündlich und so früh, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Die voraussichtlichen Kosten bekommen Sie vorher auf Papier oder per E-Mail. Die Checkliste führt alle 10 Punkte zum Abhaken auf, damit Sie sehen, was vor Ihrer Unterschrift noch fehlt.

Abstand zwischen Aufklärung und Operation
mindestens 24 Stunden
Verband Deutscher Haarchirurgen, Leitlinien zur Haartransplantation, 2020, Abschnitt B, Stand 1. Januar 2020
Empfohlene Dauer des Aufklärungsgesprächs
mindestens 30 Minuten
Verband Deutscher Haarchirurgen, Leitlinien zur Haartransplantation, 2020, Abschnitt B, Stand 1. Januar 2020
So lange bewahrt die Praxis Ihre Akte auf
10 Jahre
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf zur Patientenakte, Stand 26. September 2026

6 Regeln für das Gespräch vor der Operation

  • Die Ärztin führt das Gespräch mündlich, Unterlagen ergänzen es nur. Ein Infoblatt allein reicht nicht.
  • Das Gesetz nennt keine feste Frist zwischen Gespräch und Operation. Der Verband Deutscher Haarchirurgen nennt in seiner Leitlinie mindestens 24 Stunden.
  • Für das Gespräch mit der Operateurin oder dem Operateur empfiehlt derselbe Verband mindestens 30 Minuten.
  • Sie willigen vor dem Eingriff ein und können das jederzeit ohne Begründung und ohne Formular zurücknehmen.
  • Ist nicht gesichert, dass ein Dritter alle Kosten zahlt, bekommen Sie die voraussichtlichen Kosten in Textform, also auf Papier oder per E-Mail, bevor die Behandlung beginnt.
  • Die Praxis bewahrt Ihre Patientenakte 10 Jahre nach dem Ende der Behandlung auf, wenn keine andere Vorschrift eine andere Frist setzt.

10 Punkte für das Gespräch vor der Haartransplantation

Das Gespräch vor der Operation ist keine Formsache. Das Gesetz schreibt vor, was gesagt werden muss, wie und wann. Klärt die Ärztin über wesentliche Punkte nicht auf, kann Ihre Einwilligung unwirksam sein. Zahlt nicht sicher ein Dritter alle Kosten, kommt die Kostenaufstellung auf Papier oder per E-Mail dazu, und sie muss vorliegen, bevor die Behandlung beginnt.

Haken Sie ab, was Ihre Ärztin im Gespräch erklärt hat

0 von 10 Punkten sind abgehakt. Fragen Sie vor Ihrer Unterschrift noch nach:

  • Was bei der Operation genau passiert und wie sie abläuft
  • Welche Folgen und Risiken zu erwarten sind
  • Warum der Eingriff nötig ist, ob er zu Ihnen passt und wie gut er voraussichtlich wirkt
  • Welche anderen üblichen Behandlungen es gibt, wenn sie deutlich andere Belastungen, Risiken oder Heilungschancen haben
  • Das Gespräch findet mündlich statt, geführt von der Ärztin, dem Arzt oder einer für den Eingriff ausgebildeten Person, Unterlagen ergänzen es nur
  • Das Gespräch liegt so früh, dass Sie in Ruhe entscheiden können
  • Die Ärztin erklärt so, dass Sie es verstehen
  • Sie bekommen Kopien der Unterlagen, die Sie zur Aufklärung und Einwilligung unterschrieben haben
  • Sie willigen vor dem Eingriff ein und können das jederzeit ohne Begründung und ohne Formular zurücknehmen
  • Ist nicht gesichert, dass ein Dritter alle Kosten zahlt, bekommen Sie die voraussichtlichen Kosten in Textform, also auf Papier oder per E-Mail, bevor die Behandlung beginnt

Wo jeder Punkt im Gesetz steht

10 Punkte des Aufklärungsgesprächs mit ihrer Stelle im Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Reihenfolge des Gesprächs.
Das gehört zum GesprächWo es im Gesetz steht
Was bei der Operation genau passiert und wie sie abläuft§ 630e Absatz 1 Satz 2 BGB
Welche Folgen und Risiken zu erwarten sind§ 630e Absatz 1 Satz 2 BGB
Warum der Eingriff nötig ist, ob er zu Ihnen passt und wie gut er voraussichtlich wirkt§ 630e Absatz 1 Satz 2 BGB
Welche anderen üblichen Behandlungen es gibt, wenn sie deutlich andere Belastungen, Risiken oder Heilungschancen haben§ 630e Absatz 1 Satz 3 BGB
Das Gespräch findet mündlich statt, geführt von der Ärztin, dem Arzt oder einer für den Eingriff ausgebildeten Person, Unterlagen ergänzen es nur§ 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB
Das Gespräch liegt so früh, dass Sie in Ruhe entscheiden können§ 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BGB
Die Ärztin erklärt so, dass Sie es verstehen§ 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB
Sie bekommen Kopien der Unterlagen, die Sie zur Aufklärung und Einwilligung unterschrieben haben§ 630e Absatz 2 Satz 2 BGB
Sie willigen vor dem Eingriff ein und können das jederzeit ohne Begründung und ohne Formular zurücknehmen§ 630d Absatz 1 und 3 BGB
Ist nicht gesichert, dass ein Dritter alle Kosten zahlt, bekommen Sie die voraussichtlichen Kosten in Textform, also auf Papier oder per E-Mail, bevor die Behandlung beginnt§ 630c Absatz 3 BGB

Die Praxis bewahrt Ihre Patientenakte 10 Jahre nach dem Ende der Behandlung auf, wenn keine andere Vorschrift eine andere Frist setzt. In dieser Zeit dürfen Sie Ihre Akte einsehen.

Was diese Checkliste nicht kann

Sie ersetzt keine Rechtsberatung und sagt nicht, ob ein bestimmtes Gespräch rechtlich ausreichte. Sie zählt auf, was das Gesetz für das Gespräch vorsieht. Hatten Sie das Gefühl, dass wichtige Punkte fehlten, lassen Sie sich beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale oder bei einer Anwältin für Medizinrecht.

Woher die Regeln stammen

  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 630c Absatz 3: Information über die voraussichtlichen Kosten in Textform, Quelle, abgerufen am 2026-09-26.
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 630d: Einwilligung vor der Maßnahme, Quelle, abgerufen am 2026-09-26.
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 630e: Aufklärungspflichten, Quelle, abgerufen am 2026-09-26.
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 630f Absatz 3: Aufbewahrung der Patientenakte, Quelle, abgerufen am 2026-09-26.
  • Verband Deutscher Haarchirurgen: Leitlinien zur Haartransplantation, 2020, Quelle, abgerufen am 2026-09-26.

Häufige Fragen

Was muss die Ärztin vor einer Haartransplantation erklären?

Vor einer Haartransplantation muss die Ärztin erklären, wie der Eingriff abläuft, welche Folgen und Risiken zu erwarten sind, warum er nötig ist und wie gut er voraussichtlich wirkt. Dazu kommen andere Behandlungen mit anderen Belastungen oder Heilungschancen und die Kosten. Die Checkliste zur Aufklärung vor der Haartransplantation führt alle Punkte zum Abhaken auf.

Wie viel Bedenkzeit habe ich vor einer Haartransplantation?

Das Gesetz nennt keine feste Frist, das Gespräch muss aber so früh stattfinden, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Der Verband Deutscher Haarchirurgen nennt in seiner Leitlinie mindestens 24 Stunden zwischen Aufklärung und Operation.

Darf eine Mitarbeiterin am Empfang über die Haartransplantation aufklären?

Aufklären muss die Ärztin selbst oder eine Person mit der nötigen Ausbildung für den Eingriff, und zwar mündlich. Ein Infoblatt oder ein Gespräch am Empfang ersetzt das nicht, Unterlagen dürfen das Gespräch nur ergänzen. Der Verband Deutscher Haarchirurgen verlangt in seiner Leitlinie, dass der Operateur das Gespräch persönlich führt.

Wie lange bewahrt die Praxis meine Patientenakte nach einer Haartransplantation auf?

Die Praxis muss Ihre Patientenakte 10 Jahre nach dem Ende der Behandlung aufbewahren, wenn keine andere Vorschrift eine andere Frist setzt. In dieser Zeit können Sie Einsicht in Ihre Akte verlangen.

Kann ich meine Einwilligung zur Haartransplantation zurücknehmen?

Ja, Sie können Ihre Einwilligung zur Haartransplantation jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Formular zurücknehmen.

Ratgeber zu Aufklärung, Erstgespräch und Ihren Rechten