Was muss die Ärztin Ihnen vor der Operation erklären?
Die Ärztin muss Sie über alles aufklären, was für Ihre Entscheidung wichtig ist. Dazu gehören der Ablauf, die Folgen und Risiken, die Erfolgsaussichten und die Alternativen. Alternativen sind zum Beispiel ein anderes Entnahmeverfahren, Medikamente gegen den Haarausfall oder der Verzicht auf die Operation.
Der Verband Deutscher Haarchirurgen, in dem sich Ärztinnen und Ärzte zusammengeschlossen haben, die Haare verpflanzen, nennt in seiner Leitlinie genauer, was ins Gespräch gehört. Die Leitlinie ist eine Fachempfehlung und kein Gesetz.
- Ihre Diagnose: Ist Ihr Haarausfall dauerhaft, und reichen die Haare am Hinterkopf für Ihr Ziel?
- Verfahren und Alternativen: Vor- und Nachteile von Hautstreifen und Einzelentnahme, Narben, Zahl der Sitzungen, dazu Medikamente oder Verzicht.
- Das realistische Ergebnis: Eine Sitzung erreicht laut Verband nie die Dichte des Haarkranzes am Hinterkopf. Das Ergebnis zeigt sich erst nach 9 bis 12 Monaten.
- Risiken und Folgen, zum Beispiel Schwellung, Narben, Infektion und Nichtanwachsen einzelner Haarwurzelgruppen.
- Der Verlauf Ihres Haarausfalls: Er schreitet fort, spätere Sitzungen können nötig werden, und die entnehmbaren Haare am Hinterkopf sind begrenzt.
- Die Kosten: Die voraussichtlichen Kosten bekommen Sie schriftlich, wenn nicht sicher ist, dass Ihre Krankenkasse alles zahlt.
Das Gespräch muss für Sie verständlich sein. Sprechen Sie nicht gut Deutsch, bitten Sie um eine Sprache, die Sie sicher verstehen.
Muss die Ärztin selbst aufklären?
Ja. Über Risiken klärt die Ärztin oder der Arzt auf, nicht eine Mitarbeiterin am Empfang, und zwar mündlich im Gespräch. Unterlagen dürfen das Gespräch ergänzen, aber nicht ersetzen. Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung schreiben, dass die Aufklärung über Eingriffe und ihre Risiken nicht an nichtärztliche Mitarbeiter abgegeben werden darf.
Wie viel Bedenkzeit steht Ihnen zu?
Das Gesetz nennt keine feste Frist. Die Aufklärung muss so früh stattfinden, dass Sie Ihre Entscheidung in Ruhe treffen können. Für die Haartransplantation gibt der Verband Deutscher Haarchirurgen Zahlen vor: Aufklärung und Einwilligung liegen mindestens 24 Stunden vor der Operation.
Außerdem sollen Sie sich schon mehr als 4 Wochen mit dem Thema befasst haben und Alternativen kennen. Das Aufklärungsgespräch führt die Ärztin, die operiert, und nach der Empfehlung des Verbands dauert es mindestens 30 Minuten. Ein Gespräch erst am Morgen der Operation erfüllt diese Empfehlung nicht. Bietet Ihnen eine Praxis an, Aufklärung und Operation an einem Tag zu machen, lehnen Sie ab, auch wenn Sie weit angereist sind.
1. Untersuchung und Krankengeschichte
Die Ärztin fragt nach Ihrer Krankengeschichte, untersucht Sie und macht Fotos.
2. Aufklärungsgespräch
Mündlich und verständlich, durch die Ärztin, die operiert, empfohlen mindestens 30 Minuten.
3. Schriftliche Kostenaufstellung
Sie bekommen die voraussichtlichen Kosten schriftlich, bevor die Behandlung beginnt.
4. Bedenkzeit
Mindestens 24 Stunden zwischen Aufklärung samt Einwilligung und Operation, nach mehr als 4 Wochen eigener Beschäftigung mit dem Thema.
5. Einwilligung
Sie unterschreiben erst nach dem Gespräch und bekommen Kopien aller Unterlagen.
6. Rücknahme bis zur Operation
Bis zum Beginn der Operation jederzeit, ohne Grund und ohne Form.
Welche Risiken muss das Gespräch nennen?
Komplikationen sind bei richtig ausgeführtem Eingriff laut Verband sehr selten. Selten heißt aber nicht nie, und jede seltene Komplikation gehört ins Gespräch, wenn sie Ihre Entscheidung beeinflussen kann. Das Taubheitsgefühl klingt nach 2 bis 4 Wochen ab, das Infektionsrisiko liegt unter 1 von 1.000, und Raucher über 45 Jahre und Diabetiker haben ein höheres Risiko für abgestorbenes Gewebe.
| Risiko oder Folge | Wann oder wie häufig | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Schwellung von Stirn und Augenlidern | Tag 2 bis 4 nach der Operation | Normal bei Eingriffen am Vorderkopf. |
| Infektion | unter 1 von 1.000 | Ob Sie ein Antibiotikum bekommen, entscheidet die Ärztin. |
| Absterben von Kopfhautgewebe (Nekrose) | bei großen Eingriffen mit hoher Dichte, vor allem bei Diabetikern und Rauchern über 45 Jahre | Die Ärztin wartet, bis sich das Gewebe von selbst löst. |
| Ausfall der verpflanzten Haare | in den ersten Wochen, Wachstum ab Woche 8 bis 12 | Normaler Verlauf. |
| Taubheitsgefühl, Kribbeln | klingt nach 2 bis 4 Wochen ab, gelegentlich erst nach bis zu einem Jahr | Es kann lange dauern. |
| Narben an der Entnahmestelle | dauerhaft: eine Linie nach Hautstreifen, viele Punkte nach Einzelentnahme | Je nach Haarlänge lassen sie sich überkämmen. |
| Nichtanwachsen von Haarwurzelgruppen | steigt bei mehr als 25 bis 30 Gruppen je Quadratzentimeter und bei Sitzungen mit mehr als 3.000 Gruppen | Das mögliche Nichtanwachsen gehört zur Aufklärung. |
| Zu viel Entnahme am Hinterkopf | wenn zu viele Gruppen oder eine zu große Fläche entnommen werden | Der internationale Verband der Haarchirurgen zählt das zu den größten Risiken der Einzelentnahme. |
Nennen Sie im Gespräch Blutverdünner, Diabetes und Rauchen, denn sie erhöhen das Risiko für Blutungen und Wundheilungsstörungen. Verschweigen Sie nichts: Die Ärztin kann Umfang und Dichte nur anpassen, wenn sie Ihre Vorgeschichte kennt.
Wann gilt Ihre Einwilligung, und wie nehmen Sie sie zurück?
Ohne Ihre Einwilligung darf die Ärztin nicht operieren. Die Einwilligung gilt nur, wenn Sie vorher aufgeklärt wurden. Eine Unterschrift ohne Gespräch ist deshalb keine wirksame Einwilligung.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit zurücknehmen, ohne Grund und ohne Form, auch mündlich und auch am Morgen der Operation. Ob Sie eine Anzahlung zurückbekommen, ist eine andere Frage. Das hängt vom Vertrag mit der Praxis ab, lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Welche Unterlagen und welche Akte Ihnen zustehen
Nach dem Aufklärungsgespräch bekommen Sie Kopien aller Unterlagen, die Sie unterschrieben haben. Die Praxis muss außerdem eine Akte über Ihre Behandlung führen mit Krankengeschichte, Befunden, Eingriffen, Einwilligung und Aufklärung. Sie bewahrt die Akte 10 Jahre nach dem Ende der Behandlung auf.
Sie dürfen jederzeit Einsicht in die vollständige Akte verlangen, die erste Kopie ist kostenlos. Nach der Leitlinie gehört in den Operationsbericht, welche Medikamente und Betäubungsmittel Sie bekamen, wer im Team operierte, wie viele Haarwurzelgruppen entnommen und eingesetzt wurden und welche Besonderheiten es gab. Fehlt eine wichtige Maßnahme in der Akte, wird vermutet, dass sie nicht stattgefunden hat. Ob daraus ein Anspruch wird, klärt der Ratgeber zum Behandlungsfehler nach einer Haartransplantation. Im Einzelfall lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Notieren Sie am selben Tag, wer mit Ihnen gesprochen hat und was besprochen wurde. Bewahren Sie Kostenaufstellung, Rechnung, Kopien und eigene Fotos zusammen auf, mindestens bis das Ergebnis nach 12 Monaten sichtbar ist.
Was Werbung über eine Praxis verrät
Für Operationen ohne medizinische Notwendigkeit gilt ein Werbegesetz für Heilbehandlungen, und eine ästhetische Haartransplantation fällt darunter. Praxen dürfen gegenüber der Öffentlichkeit nicht mit Bildern vom Aussehen vor und nach dem Eingriff werben, auch nicht auf der Website oder in sozialen Medien. Unzulässig ist außerdem Werbung, die fälschlich den Eindruck erweckt, ein Erfolg sei sicher.
Werbung setzt Erwartungen, die das Gespräch später zurechtrücken muss. Der Verband Deutscher Haarchirurgen lehnt unrealistische Versprechen ausdrücklich ab, etwa risikolose Operationen oder maximale Ergebnisse, ohne dass jemand Ihre Situation kennt. Hören Sie Sätze wie garantierte Anwuchsrate oder völlig risikolos, ist das ein Grund, die Praxis zu wechseln. Was eine Garantie rechtlich wert ist, erklärt der Ratgeber zur Anwuchsgarantie bei der Haartransplantation.
Hat die Ärztin, die operiert, mündlich und an einem eigenen Termin mit Ihnen gesprochen?
Hat sie Alternativen, Risiken und das realistische Ergebnis nach 9 bis 12 Monaten genannt?
Liegen zwischen Gespräch samt Einwilligung und Operation mindestens 24 Stunden, und haben Sie Kopien der Unterlagen?
Die Aufklärung erfüllt die Anforderungen des Gesetzes und der Leitlinie. Ihre Einwilligung gilt, und Sie können sie bis zur Operation trotzdem zurücknehmen.
Verschieben Sie den Termin. Eine Einwilligung ohne Bedenkzeit kann unwirksam sein, und ohne Kopien fehlt Ihnen der Beleg für das Gespräch.
Fragen Sie gezielt nach Alternativen und Risiken. Bleibt die Antwort aus, ist die Aufklärung unvollständig und Ihre Einwilligung angreifbar.
Aufklärung durch Assistenzkräfte, per Formular oder erst am Operationstag genügt nicht. Bestehen Sie auf einem Gespräch mit der Ärztin oder wählen Sie eine andere Praxis.
Häufige Fragen
Wie lange vor einer Haartransplantation muss die Aufklärung stattfinden?
Die Aufklärung vor einer Haartransplantation muss so früh stattfinden, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Der Verband Deutscher Haarchirurgen verlangt mindestens 24 Stunden zwischen Aufklärung samt Einwilligung und Operation. Außerdem sollen Sie sich schon mehr als 4 Wochen mit dem Thema befasst haben.
Darf eine Assistentin die Aufklärung vor der Haartransplantation übernehmen?
Nein, die Aufklärung vor einer Haartransplantation darf keine Assistentin übernehmen. Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung schließen in ihrer Bekanntmachung aus, dass die Aufklärung über Eingriffe und Risiken an nichtärztliche Mitarbeiter abgegeben wird. Der Verband Deutscher Haarchirurgen verlangt das Gespräch mit der Ärztin, die operiert.
Welche Risiken hat eine Haartransplantation?
Zu den Risiken einer Haartransplantation gehören Schwellungen an Tag 2 bis 4, Krusten für 5 bis 12 Tage, der Ausfall der verpflanzten Haare, Taubheitsgefühl und Narben. Selten sind Infektionen, unter 1 von 1.000, und abgestorbene Hautstellen bei Risikopatienten. Manche Haarwurzelgruppen wachsen möglicherweise nicht an.
Kann ich meine Einwilligung in die Haartransplantation zurücknehmen?
Ja, Sie können Ihre Einwilligung in eine Haartransplantation jederzeit zurücknehmen, ohne Angabe von Gründen und ohne Form, bis die Operation beginnt. Ob Sie eine Anzahlung zurückbekommen, hängt vom Vertrag mit der Praxis ab.
Welche Unterlagen bekomme ich nach der Aufklärung zur Haartransplantation?
Nach der Aufklärung zur Haartransplantation bekommen Sie Kopien aller Unterlagen, die Sie unterschrieben haben, und schriftlich die voraussichtlichen Kosten. Außerdem dürfen Sie jederzeit Einsicht in Ihre vollständige Akte verlangen, die erste Kopie ist kostenlos. Die Praxis muss die Akte 10 Jahre nach dem Ende der Behandlung aufbewahren.
Darf eine Praxis für Haartransplantationen mit Vorher-Nachher-Bildern werben?
Nein, eine Praxis darf für eine Haartransplantation ohne medizinische Notwendigkeit gegenüber der Öffentlichkeit nicht mit Bildern vom Aussehen vor und nach dem Eingriff werben. Verboten ist auch der falsche Eindruck, ein Erfolg sei sicher. Solche Werbung ist ein Warnzeichen für die Qualität der späteren Aufklärung.
