Haarchirurgie

Ratgeber

Darf die Praxis Fotos meiner Haartransplantation nutzen?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Für Werbung darf die Praxis Ihre Fotos nur mit Ihrer ausdrücklichen, gesonderten Einwilligung nutzen. Für die Behandlung darf sie Ihren Kopf auch ohne zusätzliche Zustimmung fotografieren. Ihre Einwilligung für Werbung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Fotos in Ihrer Patientenakte bleiben trotzdem 10 Jahre gespeichert.

Aufbewahrung der Dokumentationsfotos in der Akte
10 Jahre
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf zur Patientenakte, Stand 22. September 2026
Preis der ersten Aktenkopie
0 Euro
Europäischer Gerichtshof, Urteil zur kostenlosen Kopie der Patientenakte, Stand 26. Oktober 2023
Frühester Zeitpunkt für Kontrollfotos der Praxis
6 Monate nach der Operation
Verband Deutscher Haarchirurgen, Leitlinien zur Haartransplantation 2020, Stand 1. Januar 2020
Kamera und Smartphone neben einem leeren Formular auf einem Schreibtisch
Kamera, Smartphone und ein Formular: Fotos von Ihnen darf die Praxis nur mit Ihrer Einwilligung nutzen. Bild: KI generiert.

Warum gelten Fotos Ihrer Haartransplantation als Gesundheitsdaten?

Fotos Ihrer Kopfhaut vor und nach der Haartransplantation zeigen einen Gesundheitszustand. Deshalb gelten sie nach der Datenschutz-Grundverordnung der EU als Gesundheitsdaten und nicht als gewöhnliche Bilder. Für solche Daten gilt ein besonders strenger Schutz.

Ein Foto der Entnahmestelle am Hinterkopf und der kahlen Stelle verrät, wie weit Ihr Haarausfall ist, wie die Behandlung verläuft und manchmal, ob Sie schon einmal operiert wurden. Grundsätzlich ist es verboten, solche Daten zu verarbeiten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Ihre Behandlung und für Fälle, in denen Sie ausdrücklich einwilligen.

Praxen nutzen solche Fotos für fünf Zwecke, und für jeden gilt eine eigene Regel.

  • Dokumentation: Ausgangszustand und Verlauf festhalten. Dafür reicht der Vertrag mit der Praxis.
  • Kontrolltermine: Wachstum und Komplikationen beurteilen.
  • Fortbildung und Qualitätssicherung: meist ohne erkennbares Gesicht.
  • Werbung auf der Website, in sozialen Medien oder als Beispielbild für andere Patienten: nur mit gesonderter Einwilligung.
  • Wissenschaftliche Auswertung: in der Regel nur anonymisiert oder mit eigener Einwilligung für diesen Zweck.

Wann darf die Praxis Fotos ohne Einwilligung machen?

Für die medizinische Dokumentation darf die Praxis Ihren Kopf fotografieren, ohne dass Sie zusätzlich unterschreiben. Der Vertrag mit der Praxis ist dafür die Grundlage, und die Mitarbeitenden unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Die Leitlinie des Verbands Deutscher Haarchirurgen sieht vor, dass die Praxis Ihren Kopf vor der Operation fotografiert. Eine weitere Aufnahme ist frühestens 6 Monate nach der Operation vorgesehen. Diese Fotos werden Teil Ihrer Patientenakte. Die Praxis muss die Akte 10 Jahre nach dem Ende der Behandlung aufbewahren, so wie Ihre übrigen Behandlungsunterlagen.

Vermuten Sie nach der Operation einen Fehler, können Fotos aus der Akte als Beleg dienen. Was Sie dann tun können, steht im Artikel zu Behandlungsfehlern nach einer Haartransplantation.

Dokumentationsfotos bleiben 10 Jahre in der Akte. Werbefotos bleiben nur, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen.

Wofür die Praxis Fotos nutzt, was sie dafür braucht und ob Sie widerrufen können.
Wofür die Praxis das Foto nutztWas sie dafür brauchtKönnen Sie widerrufen?Wie lange sie es behält
Dokumentation, Operationsbericht, KontrolleDen Vertrag mit der Praxis, keine zusätzliche EinwilligungNein, solange die Aufbewahrungsfrist läuft10 Jahre nach Ende der Behandlung
Werbung auf der Website oder in sozialen MedienIhre ausdrückliche, gesonderte EinwilligungJa, jederzeit für die ZukunftBis zum Widerruf, danach löscht die Praxis
Fortbildung und Qualitätssicherung, anonymisiertVollständige Anonymisierung, sodass niemand Sie erkenntEntfällt, weil kein Bezug zu Ihnen mehr bestehtOhne zeitliche Grenze
Weitergabe an eine Vermittlungsagentur oder Klinik im AuslandIhre gesonderte Einwilligung und zusätzliche Absicherungen für den DatenschutzJa, für die ZukunftBis zum Widerruf

Wie muss die Einwilligung für Werbefotos aussehen?

Eine wirksame Einwilligung für Werbefotos ist ausdrücklich, schriftlich dokumentiert, auf einen bestimmten Zweck bezogen und freiwillig. Die Datenschutz-Grundverordnung stellt dafür vier Bedingungen. Die Praxis muss Ihre Einwilligung nachweisen können. Die Bitte um Einwilligung muss sich im Formular klar von anderen Texten abheben. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Zustimmung. Und Ihre Zustimmung darf im Regelfall keine Bedingung für die Operation sein.

Zeigt ein Foto Sie erkennbar, verlangt außerdem das Recht am eigenen Bild Ihre Zustimmung, bevor es veröffentlicht wird. Die Einwilligung in Werbefotos ist etwas anderes als die Einwilligung in die Operation. Deren Ablauf beschreibt der Artikel zu Aufklärung, Bedenkzeit und Risiken.

  • Der Zweck steht drin, zum Beispiel Website, ein bestimmtes Social-Media-Profil oder Printwerbung.
  • Die Körperregion ist benannt und nicht nur allgemein von Fotos aus der Behandlung die Rede.
  • Ein Zeitraum steht drin, oder der Hinweis, dass die Einwilligung bis zum Widerruf gilt.
  • Das Recht auf einen jederzeitigen, formlosen Widerruf steht in der Erklärung selbst.
  • Die Folge des Widerrufs ist beschrieben: Die Fotos werden entfernt.

Wie widerrufe ich meine Einwilligung für Fotos?

Sie können Ihre Einwilligung in Werbefotos jederzeit und ohne besondere Form widerrufen. Der Widerruf wirkt nur für die Zukunft. Was die Praxis bis dahin gezeigt hat, war erlaubt.

Nach Ihrem Widerruf muss die Praxis die Fotos von Website und sozialen Medien entfernen. Die Dokumentationsfotos in der Akte darf sie bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist behalten. Ihr Recht auf Löschung tritt an dieser Stelle zurück, weil die Praxis die Akte aufbewahren muss.

Muss die Praxis Ihre Fotos auf Verlangen löschen?

Wurden die Fotos nur zur medizinischen Dokumentation gemacht?

Ja

Nein. Sie bleiben Teil der Patientenakte und müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Nein

Nutzt die Praxis die Fotos auf Ihre gesonderte Einwilligung, etwa auf der Website?

Ja

Ja. Nach Ihrem Widerruf muss die Praxis sie von Website und sozialen Medien entfernen. Setzen Sie ihr dafür schriftlich eine Frist.

Nein

Fehlt jede Grundlage für die Nutzung, können Sie sofortige Entfernung, Auskunft und eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde verlangen.

  1. Schreiben Sie den Widerruf eindeutig, am besten per Brief oder E-Mail, damit Sie einen Nachweis haben.
  2. Nennen Sie, welche Fotos gemeint sind: alle Werbefotos oder nur bestimmte Aufnahmen und Plattformen.
  3. Setzen Sie eine Frist zum Entfernen von Website und sozialen Medien, zum Beispiel 2 Wochen.
  4. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung, dass die Fotos entfernt sind.
  5. Rechnen Sie damit, dass die Dokumentationsfotos in der Patientenakte bleiben, bis die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren abgelaufen ist.

Was gilt, wenn die Praxis Fotos ins Ausland schickt?

Gibt die Praxis Ihre Fotos an eine Vermittlungsagentur oder eine Partnerklinik im Ausland weiter, braucht sie dafür einen eigenen rechtlichen Grund, meist Ihre gesonderte Einwilligung. Liegt der Empfänger außerhalb der EU, kommen zusätzliche Absicherungen dazu, in der Regel Standardvertragsklauseln der EU, das sind vorgefertigte Datenschutz-Vertragsbedingungen.

Bei einer Vermittlung ins Ausland tauschen Praxis und Vermittler oft Fotos zur Vorabberatung aus. Fragen Sie deshalb vorher schriftlich, wer Ihre Fotos erhält und wofür. Ist die Antwort unklar, senden Sie zunächst keine Fotos.

Was tun bei Fotos ohne Ihre Einwilligung?

Wurden Fotos ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht, können Sie sofortige Entfernung, Auskunft und je nach Fall Schadensersatz verlangen. Sie können sich außerdem bei der Datenschutzbehörde beschweren. Zuständig ist in der Regel die Landesdatenschutzbehörde des Bundeslandes, in dem die Praxis sitzt. Die Beschwerde kostet Sie nichts.

Das Recht am eigenen Bild gibt Ihnen einen Anspruch darauf, dass die Praxis die Verbreitung Ihres Bildes unterlässt. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt Ihnen ein Recht auf Löschung und auf Schadensersatz, auch für einen seelischen Schaden. Die Praxis riskiert außerdem ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder, wenn das höher ist, 4 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.

Häufige Fragen

Darf die Praxis Fotos meines Kopfes von der Haartransplantation veröffentlichen?

Nein, die Praxis darf Fotos Ihres Kopfes nur mit Ihrer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung veröffentlichen. Die Fotos für die Patientenakte decken keine Veröffentlichung ab. Für Website, soziale Medien oder Printwerbung braucht die Praxis eine eigene Einwilligung, bei erkennbaren Bildern zusätzlich Ihre Zustimmung nach dem Recht am eigenen Bild.

Wie widerrufe ich meine Einwilligung in Fotos meiner Haartransplantation?

Sie widerrufen jederzeit und ohne besondere Form, am besten schriftlich. Der Widerruf wirkt nur für die Zukunft. Die Praxis muss die Fotos danach von Website und sozialen Medien entfernen, die bisherige Nutzung bleibt erlaubt.

Muss die Praxis Dokumentationsfotos löschen, wenn ich das verlange?

Nein, nicht während der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach Ende der Behandlung. Fotos, die Teil der Patientenakte sind, muss die Praxis behalten, weil das Gesetz es verlangt. Werbefotos müssen dagegen nach Ihrem Widerruf verschwinden.

Darf eine Praxis mit Vorher-Nachher-Bildern werben, wenn ich zugestimmt habe?

In der Regel nein. Das Werberecht für Heilbehandlungen verbietet Vorher-Nachher-Vergleiche in der Werbung für nicht notwendige Schönheitsoperationen, auch wenn Sie zustimmen. Das Verbot schützt alle Menschen vor Erfolgsversprechen und nicht nur Ihr Recht am eigenen Bild.

Was passiert mit meinen Fotos, wenn die Praxis sie an eine Agentur im Ausland weitergibt?

Die Praxis braucht dafür einen rechtlichen Grund, meist Ihre Einwilligung. Liegt der Empfänger außerhalb der EU, sind zusätzliche Absicherungen nötig, in der Regel Standardvertragsklauseln der EU. Fragen Sie schriftlich, wer Ihre Fotos erhält und wofür.

Bekomme ich eine Kopie meiner Fotos aus der Patientenakte?

Ja, die erste Kopie Ihrer Patientenakte ist kostenlos. Der Europäische Gerichtshof hat das 2023 für die gesamte Akte bestätigt. Dokumentationsfotos aus Ihrer Behandlung gehören dazu.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Artikel 9 DSGVO, Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Absatz 2 Buchstabe h: Gesundheitsversorgung), Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, EUR-Lex,
  2. Artikel 7 DSGVO, Bedingungen für die Einwilligung, Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, EUR-Lex,
  3. Artikel 17 DSGVO, Recht auf Löschung (Absatz 3: Ausnahmen für rechtliche Verpflichtungen und Gesundheitsdaten), Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, EUR-Lex,
  4. Artikel 83 DSGVO, allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen, Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, EUR-Lex,
  5. § 22 Kunsturhebergesetz (KUG), Einwilligung in die Verbreitung von Bildnissen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. BGH, Urteil vom 7. Juli 2020, VI ZR 246/19 (§§ 22, 23 KUG bleiben neben der DSGVO über Artikel 85 DSGVO anwendbar), activeMind AG, Fachbeitrag zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs,
  7. § 630f BGB, Dokumentation der Behandlung (Absatz 3: Aufbewahrung zehn Jahre), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2023, Rechtssache C-307/22 (unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte), Gerichtshof der Europäischen Union, EUR-Lex,
  9. § 11 Heilmittelwerbegesetz, Werbeverbote außerhalb der Fachkreise (Absatz 1 Satz 3: Vorher-Nachher-Darstellungen), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. § 15 Heilmittelwerbegesetz, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldrahmen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. VDHC-Leitlinien zur Haartransplantation 2020 (Fotodokumentation im Operationsbericht), Verband Deutscher Haarchirurgen e.V.,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat bei Haarchirurgie mitgeholfen. Sie hat die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Den Rechenweg im Graftrechner legt ein festes Programm fest, keine künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.