Wann zahlt jemand eine Haartransplantation nach Unfall?
Bei erblich bedingtem Haarausfall zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht, weil dieser Haarausfall nicht als behandlungsbedürftige Krankheit gilt. Was das dann kostet, lesen Sie im Artikel zu den Kosten einer Haartransplantation.
Anders kann es sein, wenn ein Unfall, eine Verbrennung, eine Operation oder eine Strahlenbehandlung den Haarausfall ausgelöst hat. Dann kann die Transplantation als Behandlung der Folgen gelten. Ob die zuständige Stelle das genauso sieht, entscheidet sie im Einzelfall. Eine Zusage gibt es nicht automatisch.
Wer zuständig ist, hängt von der Ursache ab. Nach einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall ist es die gesetzliche Unfallversicherung. Bei einer privaten Verletzung oder einer Narbe nach einer Operation ist es Ihre Krankenkasse. Hat jemand anderes den Unfall verschuldet, kommt zusätzlich dessen Haftpflichtversicherung infrage, die Versicherung, die für Schäden anderer aufkommt. Wer die falsche Stelle anschreibt, verliert Zeit, weil jede Stelle zuerst prüft, ob sie überhaupt zuständig ist.
Ist der Haarausfall Folge eines Arbeits-, Wege- oder Schulunfalls?
Dann ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Ein Durchgangsarzt entscheidet, welche Behandlung nötig ist.
Hat jemand anderes den Unfall, die Verbrennung oder die Bestrahlung verschuldet?
Dann kann dessen Haftpflichtversicherung die erforderlichen Behandlungskosten ersetzen müssen. Fragen Sie trotzdem auch bei Ihrer Krankenkasse an.
Beantragen Sie die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse, ob gesetzlich oder privat.
Wie beantrage ich die Kostenübernahme bei der Krankenkasse?
Schreiben Sie Ihrer Krankenkasse und legen Sie eine ärztliche Stellungnahme bei. Darin sollte stehen, was den Haarausfall verursacht hat und warum die Transplantation nötig ist.
Die Kasse muss zügig entscheiden, spätestens 3 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Holt sie ein Gutachten beim Medizinischen Dienst ein, dem ärztlichen Prüfdienst der Kassen, hat sie 5 Wochen Zeit. Braucht sie länger, muss sie Ihnen das rechtzeitig schriftlich begründen.
Nennt die Kasse keinen Grund und lässt die Frist verstreichen, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Dann dürfen Sie sich die Behandlung selbst besorgen, und die Kasse muss die Kosten erstatten. Sie zahlen also zuerst und fordern das Geld danach zurück.
Verlassen Sie sich darauf nicht ohne Beratung. Wer sich schon vor Ablauf der Frist auf die Behandlung festgelegt hat, kann seinen Anspruch auf Erstattung verlieren. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einen Termin fest buchen oder zahlen.
Wie schnell müssen Kasse und Versicherung antworten?
Die gesetzliche Krankenkasse muss nach 3 Wochen entscheiden, mit Gutachten nach 5 Wochen. Ihre private Krankenversicherung muss Ihnen bei Behandlungskosten über 2.000 Euro vorab Auskunft geben, nach 4 Wochen, bei einer dringenden Behandlung nach 2 Wochen. Die Fristen laufen ab dem Tag, an dem Ihr Antrag oder Ihre Anfrage dort eingeht. Heben Sie deshalb einen Nachweis auf, zum Beispiel die Sendebestätigung Ihrer E-Mail oder den Einlieferungsbeleg der Post.
| Wer antwortet | Frist | Wenn die Frist ohne Grund verstreicht |
|---|---|---|
| Gesetzliche Krankenkasse | 3 Wochen ab Antragseingang | Der Antrag gilt als genehmigt, Sie dürfen sich die Behandlung selbst besorgen |
| Gesetzliche Krankenkasse, wenn sie ein Gutachten einholt | 5 Wochen ab Antragseingang | Dasselbe, sofern die Kasse keinen Grund mitgeteilt hat |
| Private Krankenversicherung bei Kosten über 2.000 Euro | 4 Wochen, bei dringender Behandlung 2 Wochen | Die Behandlung gilt als medizinisch notwendig, bis die Kasse das Gegenteil beweist |
Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall?
Nach einem Arbeitsunfall, einem Unfall auf dem Arbeitsweg oder einem Schulunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Sie läuft über die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen und bezahlt die Heilbehandlung, zum Beispiel die ärztliche Behandlung, Medikamente, Hilfsmittel und den Aufenthalt in einer Klinik oder Reha-Einrichtung. Ob eine Haartransplantation dazugehört, entscheidet die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Einzelfall.
Bei einem solchen Unfall geht es zum Durchgangsarzt. Das ist ein Arzt, der am Verfahren der Unfallversicherung teilnimmt und entscheidet, ob eine allgemeine Behandlung reicht oder wegen der Schwere der Verletzung eine besondere nötig ist. Mehr als 3.500 Ärztinnen und Ärzte in Deutschland arbeiten in diesem Verfahren.
Für Menschen mit schweren Verbrennungen gibt es neun Unfallkliniken der Berufsgenossenschaften. Fragen Sie dort oder bei Ihrem Durchgangsarzt, ob eine Haartransplantation für Ihre Narbe infrage kommt und wer sie bezahlt.
Was zahlt die private Krankenversicherung?
Nach den Musterbedingungen der privaten Versicherer, an denen sich viele Tarife orientieren, zahlen private Kassen für medizinisch notwendige Behandlungen wegen einer Krankheit oder wegen Unfallfolgen. Eine Transplantation nach einem Unfall oder einer Verbrennung kann das erfüllen. Bei erblichem Haarausfall ist das in der Regel nicht der Fall. Was in Ihrem Tarif gilt, steht in Ihren Vertragsbedingungen.
Bei teuren Behandlungen dürfen Sie vorher nachfragen. Erwarten Sie Kosten über 2.000 Euro, können Sie von Ihrer Kasse eine Auskunft verlangen, ob sie zahlt. Die Kasse muss innerhalb von 4 Wochen antworten, bei einer dringenden Behandlung innerhalb von 2 Wochen. Antwortet sie nicht rechtzeitig, gilt die Behandlung als medizinisch notwendig, bis die Kasse das Gegenteil beweist.
Fragen Sie schriftlich an, per Brief oder E-Mail, und legen Sie die ärztliche Begründung bei. So läuft die Frist ab einem Datum, das Sie belegen können.
Kann ich die Kosten vom Unfallverursacher verlangen?
Ja, wenn jemand anderes den Unfall verschuldet hat, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall. Dann muss diese Person oder ihre Haftpflichtversicherung die erforderlichen Kosten ersetzen, um den früheren Zustand wiederherzustellen. Statt der Wiederherstellung dürfen Sie auch den dafür nötigen Geldbetrag verlangen.
Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist. Holen Sie deshalb vor dem Eingriff eine ärztliche Einschätzung ein, die den Zusammenhang mit dem Unfall festhält, und legen Sie sie der gegnerischen Versicherung vor.
Ihr Anspruch verjährt normalerweise 3 Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und vom Verursacher erfahren haben. Danach können Sie ihn nicht mehr durchsetzen. Bei einer Verletzung der Gesundheit endet die Frist spätestens 30 Jahre nach dem Unfall, auch wenn Sie lange nichts wussten.
- Melden Sie den Schaden der gegnerischen Haftpflichtversicherung, sobald die Ursache feststeht.
- Lassen Sie sich vor dem Eingriff ärztlich bestätigen, dass die Transplantation wegen des Unfalls nötig ist.
- Holen Sie einen Kostenvoranschlag ein, bevor Sie den Termin verbindlich buchen.
- Heben Sie Unfallbericht, Arztbriefe und Fotos der Verletzung auf.
- Fragen Sie bei einer Ablehnung nach der schriftlichen Begründung. Sie ist die Grundlage für einen Widerspruch oder eine Klage.
Was tun, wenn die Kasse ablehnt oder nicht antwortet?
Lehnt die Kasse ab, haben Sie in der Regel einen Monat Zeit für den Widerspruch. Die Frist beginnt, wenn Sie den Bescheid erhalten. Bleibt es bei der Ablehnung, können Sie vor dem Sozialgericht klagen, dem Gericht für Streit um Kassenleistungen. Für Versicherte kostet dieses Verfahren keine Gerichtsgebühren.
Schweigt die Kasse ohne Grund über die Frist hinaus, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Lassen Sie sich aber beraten, bevor Sie sich die Behandlung selbst besorgen.
- Prüfen Sie das Datum des Ablehnungsbescheids. Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Zugang bei der Kasse eingehen.
- Legen Sie den Widerspruch schriftlich ein und fügen Sie die ärztliche Begründung bei.
- Ist die Frist ohne Grund verstrichen, verlangen Sie die Kostenerstattung und berufen Sie sich auf die Genehmigung. Sprechen Sie das vorher mit einer Beratung ab.
- Bleibt es bei der Ablehnung, holen Sie eine Sozialberatung oder eine anwaltliche Ersteinschätzung ein, bevor Sie klagen.
- Klagen Sie bei Bedarf vor dem Sozialgericht. Gerichtsgebühren zahlen Versicherte nicht, Anwaltskosten können aber anfallen.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Haartransplantation nach einem Unfall?
Die Krankenkasse kann eine Haartransplantation nach einem Unfall zahlen, wenn ein Arzt sie als notwendige Behandlung der Unfallfolgen begründet. Eine Garantie gibt es nicht, die Kasse entscheidet im Einzelfall. Sie muss nach 3 Wochen antworten, mit Gutachten nach 5 Wochen.
Was passiert, wenn die Krankenkasse die Frist für meinen Antrag verpasst?
Nennt die Krankenkasse keinen Grund für die Verzögerung, gilt Ihr Antrag nach Fristablauf als genehmigt. Sie dürfen sich die Behandlung dann selbst besorgen und die Kosten zurückfordern. Lassen Sie sich vorher beraten, weil ein zu früh festgelegter Termin den Anspruch gefährden kann.
Wer zahlt eine Haartransplantation nach einem Arbeitsunfall?
Nach einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Der Durchgangsarzt entscheidet, welche Behandlung nötig ist. Ob eine Haartransplantation dazugehört, klärt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Einzelfall.
Muss meine private Krankenversicherung vor der Haartransplantation Auskunft geben?
Ja, wenn die Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 Euro kostet und Sie schriftlich nachfragen. Die private Kasse muss dann innerhalb von 4 Wochen antworten, bei einer dringenden Behandlung innerhalb von 2 Wochen. Kommt keine Antwort, gilt die Behandlung als medizinisch notwendig, bis die Kasse das Gegenteil beweist.
Kann ich die Kosten einer Haartransplantation vom Unfallverursacher verlangen?
Ja, wenn er den Unfall verschuldet hat und die Transplantation medizinisch notwendig ist. Dann muss er oder seine Haftpflichtversicherung die erforderlichen Kosten ersetzen. Der Anspruch verjährt normalerweise nach 3 Jahren, spätestens nach 30 Jahren.
Muss ich die Kostenübernahme vor der Haartransplantation beantragen?
Ja, stellen Sie den Antrag vor dem Eingriff. Wer erst danach um Erstattung bittet, hat bei der Krankenkasse meist schlechtere Chancen, weil eine selbst besorgte Leistung nur unter engen Bedingungen bezahlt wird.
