Haarchirurgie

Glossar

Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild bedeutet, dass Fotos von Ihnen nur mit Ihrer Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden dürfen. Das gilt auch für Patientenfotos einer Praxis.

Begriff
Recht am eigenen Bild
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Das Kunsturhebergesetz regelt dieses Recht. Es gilt weiterhin neben der Datenschutz-Grundverordnung und ist ein zusätzlicher Schutz für Sie. Eine Praxis, die Patientenfotos veröffentlichen will, braucht deshalb Ihre Einwilligung für das Bild.

Ausnahmen gibt es etwa für Bilder aus der Zeitgeschichte oder für Personen, die nur Beiwerk einer Landschaft sind. Auf Fotos aus einer Praxis für Haartransplantation treffen sie in aller Regel nicht zu. Ohne Ihre Einwilligung darf die Praxis Ihr Foto deshalb nicht veröffentlichen, auch nicht als Beispielbild.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 22 Kunsturhebergesetz (KUG), Einwilligung in die Verbreitung von Bildnissen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. BGH, Urteil vom 7. Juli 2020, VI ZR 246/19 (KUG neben der DSGVO anwendbar), activeMind AG, Fachbeitrag zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat bei Haarchirurgie mitgeholfen. Sie hat die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Den Rechenweg im Graftrechner legt ein festes Programm fest, keine künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Seite und die richtige Angabe, am besten mit Quelle. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.