Glossar
Vorher-Nachher-Verbot
Werbung für Operationen ohne medizinische Notwendigkeit darf gegenüber Laien nicht den Zustand vor und nach dem Eingriff gegenüberstellen. So schreibt es das Heilmittelwerbegesetz vor.
- Begriff
- Vorher-Nachher-Verbot
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Das Gesetz verbietet eine vergleichende Darstellung des Körperzustands oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff. Es gilt außerhalb der Fachkreise, also für Werbung gegenüber Patientinnen, Patienten und der allgemeinen Öffentlichkeit. Eine Praxis darf Ihnen also keine Vorher-Nachher-Fotos als Werbung zeigen.
Haarchirurgie zeigt grundsätzlich keine Vorher-Nachher-Bilder und beschreibt auch keine einzelne Behandlung auf diese Weise. Sehen Sie in einem Angebot oder auf einer Praxis-Website solche Gegenüberstellungen, ist das ein Grund, in der Beratung nachzufragen.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Heilmittelwerbegesetz § 11, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat bei Haarchirurgie mitgeholfen. Sie hat die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Den Rechenweg im Graftrechner legt ein festes Programm fest, keine künstliche Intelligenz.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.