Haarchirurgie

Glossar

Vorher-Nachher-Verbot

Werbung für Operationen ohne medizinische Notwendigkeit darf gegenüber Laien nicht den Zustand vor und nach dem Eingriff gegenüberstellen. So schreibt es das Heilmittelwerbegesetz vor.

Begriff
Vorher-Nachher-Verbot
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Das Gesetz verbietet eine vergleichende Darstellung des Körperzustands oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff. Es gilt außerhalb der Fachkreise, also für Werbung gegenüber Patientinnen, Patienten und der allgemeinen Öffentlichkeit. Eine Praxis darf Ihnen also keine Vorher-Nachher-Fotos als Werbung zeigen.

Haarchirurgie zeigt grundsätzlich keine Vorher-Nachher-Bilder und beschreibt auch keine einzelne Behandlung auf diese Weise. Sehen Sie in einem Angebot oder auf einer Praxis-Website solche Gegenüberstellungen, ist das ein Grund, in der Beratung nachzufragen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Heilmittelwerbegesetz § 11, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat bei Haarchirurgie mitgeholfen. Sie hat die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Den Rechenweg im Graftrechner legt ein festes Programm fest, keine künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Seite und die richtige Angabe, am besten mit Quelle. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.