Was eine Haarklinik über ihre Bewertungen offenlegen muss
Zeigt eine Haarklinik auf ihrer Website oder in ihrem Google-Profil Kundenbewertungen, muss sie angeben, ob und wie sie deren Echtheit prüft. Das schreibt das Wettbewerbsrecht seit Mai 2022 vor. Die Praxis muss erkennen lassen, dass die Bewertungen von Menschen stammen, die tatsächlich dort behandelt wurden.
Fehlt diese Angabe ganz, ist das schon ein Wettbewerbsverstoß, egal ob die Bewertungen echt sind. Ein bloßer Hinweis wie geprüfte Bewertungen sagt nicht, wie geprüft wurde, und genügt deshalb meist nicht.
Woran Sie gefälschte Bewertungen erkennen
Verboten ist es, gefälschte Bewertungen zu kaufen oder in Auftrag zu geben. Verboten ist auch, Bewertungen als echt auszugeben, ohne angemessen zu prüfen, ob sie von tatsächlichen Kunden stammen. Das Gesetz stuft beides ohne weitere Abwägung als unlauter ein.
Wie verbreitet unbelegte Bewertungen sind, zeigt eine Kontrolle der EU-Kommission von 2022. Bei 144 von 223 geprüften Websites von Online-Shops, Marktplätzen und Buchungsseiten konnten die Behörden nicht bestätigen, dass die Betreiber die Echtheit ihrer Bewertungen sichern. Das Bundeskartellamt fand 2020 bei zwei Arztbewertungsportalen, dass Ärzte im Schnitt über 5 Prozent der Bewertungen nachträglich beanstandeten. Ob eine beanstandete Bewertung falsch ist, sagt diese Zahl nicht. Bei Jameda hat die Verfasserin oder der Verfasser nach den Angaben des Bundeskartellamts drei Wochen Zeit, den Behandlungskontakt zu belegen, sonst wird die Bewertung entfernt.
- Mehrere Bewertungen erscheinen innerhalb weniger Tage, alle mit voller Sternezahl und ohne Bezug zu einem konkreten Termin.
- Der Wortlaut mehrerer Bewertungen ähnelt sich auffällig, etwa dieselben Adjektive oder derselbe Satzbau.
- Die Profile der Schreiber haben keine weiteren Bewertungen oder wurden erst kurz vorher angelegt.
- Bewertungen nennen keine überprüfbaren Details wie das Behandlungsjahr, das Verfahren oder die Ansprechperson.
- Kritische Bewertungen verschwinden auffällig schnell, während die Gesamtzahl steigt.
Kein einzelnes Anzeichen beweist eine Fälschung. Mehrere zusammen sind aber ein Grund, die Bewertungen einer Praxis nicht als einzige Entscheidungsgrundlage zu nutzen.
Was ein Sternedurchschnitt verschweigt
Wirbt eine Praxis mit einem Sternedurchschnitt, etwa 4,8 von 5 Sternen, sollte sie auch nennen, aus wie vielen Bewertungen und aus welchem Zeitraum er stammt. Der Bundesgerichtshof hat 2024 entschieden: Wer Gesamtzahl und Zeitraum nennt, muss die Bewertungen nicht zusätzlich nach einzelnen Sternestufen aufschlüsseln. Ohne Zahl und Zeitraum können Sie den Wert kaum einordnen. Er kann auf drei Bewertungen beruhen oder auf dreihundert, auf zehn Jahren oder auf drei Monaten.
Wie Sie bezahlte Empfehlungen von Influencern erkennen
Empfiehlt eine bekannte Person in sozialen Medien eine Haarklinik und bekommt dafür Geld, einen Rabatt, eine kostenlose Behandlung oder eine andere Gegenleistung, muss der Beitrag als Werbung gekennzeichnet sein. Das hat der Bundesgerichtshof am 9. September 2021 in drei Verfahren entschieden. Sonst wirkt der Beitrag wie eine private, unabhängige Meinung, obwohl er keine ist. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Werbezweck ohnehin klar erkennbar ist.
Verlinkt ein Beitrag auf das Profil der Praxis, geht er nach dem Bundesgerichtshof in der Regel über eine reine Information hinaus und wirbt. Lesen Sie solche Beiträge deshalb mit Vorsicht und vergleichen Sie sie mit unabhängigen Quellen.
Was ein bezahltes Testsiegel für Ärzte bedeutet
Siegel wie Top-Mediziner, die ein Verlag oder Portal gegen eine Lizenzgebühr an Ärztinnen und Ärzte vergibt, sind Gesundheitswerbung. Dafür gelten strenge Anforderungen. Der Bundesgerichtshof hat am 30. Juli 2026 in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Verlag von FOCUS Gesundheit entschieden: Solche Siegel müssen richtig, eindeutig und klar sein. Sie dürfen keine Qualität ohne Einschränkung versprechen, und die Testkriterien müssen offenliegen. Ob die konkreten Siegel das erfüllen, muss jetzt das Oberlandesgericht München erneut prüfen.
| Hinweis | Wer ihn vergibt | Was er belegt |
|---|---|---|
| Sternebewertung bei Google oder Jameda | Patientinnen und Patienten selbst, geprüft nur durch die Filter des Portals | Die Meinung Einzelner, keine Qualitätsprüfung |
| Bezahltes Siegel wie Top-Mediziner | Ein Verlag oder Portal, die Praxis zahlt eine Lizenzgebühr | Teilnahme an einem privaten Verfahren, keine Prüfung durch eine Behörde |
| Empfehlung eines Influencers | Meist die Person selbst, oft gegen eine Gegenleistung der Praxis | Nur dann aussagekräftig, wenn sie als Werbung gekennzeichnet und begründet ist |
| Eintrag in der Arztsuche der Landesärztekammer | Die Ärztekammer, nach den Angaben aus der Zulassung als Arzt | Den geprüften Facharzttitel |
| Mitgliedschaft in einem Haarchirurgen-Verband | Der Verband nach eigenen Aufnahmeregeln | Eine Spezialisierung, aber keinen staatlichen Titel |
Was Sie tun, wenn eine Bewertung erfunden wirkt
Arztbewertungsportale haben Prüfpflichten. Bestreitet ein Arzt eine konkrete Bewertung, muss das Portal den Einwand an die Verfasserin oder den Verfasser weiterleiten. Es muss sie oder ihn auffordern, den Behandlungskontakt genau zu beschreiben und Unterlagen vorzulegen, zum Beispiel ein Bonusheft oder ein Rezept. Das hat der Bundesgerichtshof 2016 entschieden. Verletzt das Portal diese Pflichten, kann es haften.
Nennt die Praxis, ob und wie sie Bewertungen auf Echtheit prüft?
Klingen mehrere Bewertungen ähnlich oder erscheinen sie alle in wenigen Tagen?
Seien Sie vorsichtig und vergleichen Sie mit einer zweiten, unabhängigen Quelle.
Das spricht für die Bewertungen. Prüfen Sie noch, ob ein Sternedurchschnitt Gesamtzahl und Zeitraum nennt.
Die Angabe fehlt, obwohl das Gesetz sie verlangt. Werten Sie die Bewertungen nicht als verlässliches Signal, egal wie viele es sind.
- Melden Sie eine Bewertung, die erfunden wirkt, über die Beschwerdefunktion des Portals.
- Nennen Sie genau, welche Behauptung falsch ist, zum Beispiel ein Termin, der nie stattgefunden hat. Dass Ihnen die Bewertung nicht gefällt, reicht nicht.
- Verlangen Sie, dass das Portal die Bewertung an die Verfasserin oder den Verfasser weiterleitet und einen Nachweis fordert.
- Bei einer bezahlten Fake-Bewertung oder einem nicht gekennzeichneten Werbebeitrag können Sie sich zusätzlich an die Wettbewerbszentrale wenden.
Häufige Fragen
Muss eine Haarklinik angeben, ob sie ihre Kundenbewertungen auf Echtheit prüft?
Ja, wer Kundenbewertungen zeigt, muss angeben, ob und wie er sicherstellt, dass sie von tatsächlichen Kunden stammen. Das gilt nach dem Wettbewerbsrecht auch für Haarkliniken. Fehlt die Angabe ganz, ist das ein eigener Wettbewerbsverstoß.
Ist es verboten, gefälschte Bewertungen für eine Haarklinik zu kaufen?
Ja, gefälschte Bewertungen zu kaufen oder in Auftrag zu geben ist nach dem Wettbewerbsrecht ohne weitere Abwägung unlauter und damit verboten. Dasselbe gilt für die Behauptung, Bewertungen seien echt, ohne dass angemessen geprüft wurde.
Muss eine Praxis bei einem Sternedurchschnitt die Zahl der Bewertungen nennen?
Ja, mit einem Sternedurchschnitt sollte eine Praxis auch die Gesamtzahl und den Zeitraum der Bewertungen nennen. Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 entschieden: Wer beides nennt, muss die Bewertungen nicht zusätzlich nach einzelnen Sternestufen aufschlüsseln.
Muss ein Influencer eine bezahlte Empfehlung für eine Haarklinik als Werbung kennzeichnen?
Ja, bekommt ein Influencer für die Empfehlung eine Gegenleistung, muss der Beitrag als Werbung gekennzeichnet sein. Das hat der Bundesgerichtshof am 9. September 2021 in drei Verfahren entschieden. Nur wenn der Werbezweck ohnehin klar erkennbar ist, entfällt die Kennzeichnung.
Ist ein Siegel wie Top-Mediziner eine staatliche Auszeichnung?
Nein, ein Siegel wie Top-Mediziner ist eine private Auszeichnung eines Verlags oder Portals, für die die Praxis meist eine Lizenzgebühr zahlt. Der Bundesgerichtshof hat am 30. Juli 2026 entschieden, dass solche Siegel richtig, eindeutig und klar sein müssen. Eine Prüfung durch eine Behörde ersetzen sie nicht.
Was kann ich tun, wenn eine Bewertung über eine Haarklinik erfunden wirkt?
Melden Sie die Bewertung über die Beschwerdefunktion des Portals und nennen Sie genau, welche Behauptung falsch ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Portal den Einwand an die Verfasserin oder den Verfasser weiterleiten und einen Nachweis für den Behandlungskontakt verlangen.
