Ist eine Haarklinik rechtlich eine Klinik?
Der Name Klinik weckt die Erwartung an ein Krankenhaus mit Betten, stationärer Aufnahme und Rufbereitschaft rund um die Uhr. Die meisten Anbieter für Haartransplantationen arbeiten anders. Die Behandlung dauert einen Tag, danach gehen Sie nach Hause. Solche Einrichtungen arbeiten rechtlich als ambulante Praxis, auch wenn Klinik im Namen steht.
Gerichte haben deshalb schon Namen mit Klinik untersagt, wenn es keine stationäre Aufnahme gab. 2018 traf das eine Zahnarztpraxis, die sich Praxisklinik nannte, 2020 eine Gemeinschaftspraxis mit dem Namen Deutsche Stimmklinik. Die Gerichte hielten die Namen für irreführend, weil Kundinnen und Kunden bei Klinik an Betten denken. Auf eine Haarklinik ohne Betten lässt sich diese Begründung übertragen. Ob ein einzelner Name zulässig ist, hängt aber vom Fall ab.
Kann die Einrichtung Sie nach dem Eingriff über Nacht aufnehmen?
Dann ist der Name Klinik voraussichtlich zutreffend. Fragen Sie trotzdem, ob die Einrichtung die dafür nötige Erlaubnis der Behörde hat.
Steht trotzdem Klinik auf der Website oder dem Praxisschild?
Das kann irreführende Werbung sein. Über die Qualität der Behandlung sagt es nichts.
Die Einrichtung tritt als ambulante Praxis auf. Prüfen Sie als Nächstes, mit wem Sie den Vertrag schließen.
Mit wem Sie den Vertrag schließen
Ein Medizinisches Versorgungszentrum, kurz MVZ, ist ein Verbund mehrerer Praxen unter einem Dach. Ärztinnen und Ärzte arbeiten dort angestellt oder als Kassenärzte, und die Einrichtung ist für die Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen. Eine Haarklinik, die nur privat abrechnet, ist deshalb meist kein MVZ, auch wenn man sie im Alltag so nennt. Meist ist sie eine Ärztegesellschaft oder eine gewöhnliche GmbH, die ärztliche Leistungen anbietet.
Mit wem Sie den Vertrag schließen, hängt von der Rechtsform ab. Bei einer Einzelpraxis ist es die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt persönlich. Bei einer Gemeinschaft mehrerer Ärztinnen und Ärzte schließen Sie den Vertrag in der Regel mit der Gemeinschaft, und die Partner haften grundsätzlich gemeinsam. Bei einer GmbH oder einer anderen Gesellschaft schließen Sie den Vertrag mit der Gesellschaft, nicht mit der einzelnen Ärztin, die operiert.
Eine Ärztegesellschaft ist nach der Berufsordnung nur unter drei Bedingungen erlaubt. Eine Ärztin oder ein Arzt muss sie führen, die Mehrheit der Anteile und Stimmrechte muss bei Ärztinnen und Ärzten liegen, und kein Außenstehender darf am Gewinn beteiligt sein.
| Form des Anbieters | Mit wem Sie den Vertrag schließen | Braucht sie eine Klinik-Erlaubnis? |
|---|---|---|
| Einzelpraxis | Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt persönlich | Nein, sie nimmt nicht stationär auf |
| Gemeinschaftspraxis (Partnerschaft) | Die Gemeinschaft, die Partner haften grundsätzlich gemeinsam | Nein, sie nimmt nicht stationär auf |
| Ärztegesellschaft als GmbH | Die GmbH, sie muss mehrheitlich Ärztinnen und Ärzten gehören | Nein, solange sie nur ambulant behandelt |
| Standortkette mit einer Trägergesellschaft | Die Trägergesellschaft für alle Standorte | Nein, solange sie nur ambulant behandelt |
| Klinik mit stationärer Aufnahme | Der Klinikträger | Ja, sie braucht eine Erlaubnis der Behörde |
Ist ein Pauschalpreis für die Haartransplantation erlaubt?
Ein reiner Festpreis für die ganze Behandlung passt in der Regel nicht zur Gebührenordnung für Ärzte, egal ob Ihr Vertrag mit einer Einzelpraxis oder einer GmbH besteht. Das hat der Bundesgerichtshof am 4. April 2024 entschieden. Die Gebührenordnung gilt danach auch, wenn eine Gesellschaft statt der Ärztin selbst den Vertrag schließt. Eine Vereinbarung, die statt einzelner Gebührenziffern nur eine Pauschale nennt, ist unwirksam.
Im entschiedenen Fall ging es um eine Behandlung an einer Universitätsklinik. Die Klinik musste die gezahlte Pauschale von 10.633 Euro vollständig zurückzahlen. Ob dieser Grundsatz für Ihr Angebot gilt, klärt im Zweifel eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Medizinrecht.
Wer haftet, wenn in einer Haarklinik etwas schiefgeht?
Betreibt ein Anbieter mehrere Standorte unter einer Marke, ist rechtlich meist eine einzige Gesellschaft Trägerin aller Standorte. Sie steht für das Verhalten ihrer Ärztinnen, Ärzte und Mitarbeitenden ein. Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers richten sich in der Regel gegen die Gesellschaft, mit der Sie den Vertrag geschlossen haben. Zusätzlich kann auch die Ärztin haften, die den Fehler gemacht hat.
Wie Sie Praxissitz und Betreiber vorher prüfen
Ärztinnen und Ärzte müssen eine Praxis außerhalb von Krankenhäusern an einem festen Praxissitz führen und persönlich ausüben. Zusätzlich dürfen sie an höchstens zwei weiteren Orten tätig sein. Wirbt ein Anbieter mit vielen Standorten, fragen Sie deshalb, wo die behandelnde Ärztin ihren Praxissitz hat und an welchen Orten sie nur zusätzlich arbeitet.
Den Betreiber finden Sie im Impressum der Website. Dort müssen unter anderem der vollständige Name, die Rechtsform, die Anschrift und bei einer GmbH die Handelsregisternummer und die Geschäftsführung stehen. Fehlt das Impressum oder ist es unvollständig, droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Welche Schritte der Operation nur ein Arzt ausführen darf, steht im Artikel Wer darf eine Haartransplantation durchführen.
- Vollständiger Name und Rechtsform des Anbieters, nicht nur ein Marken- oder Werbename.
- Bei einer GmbH: Handelsregisternummer, Registergericht und die Namen der Geschäftsführung.
- Die Anschrift des Praxissitzes, nicht nur eine Postfach- oder Verwaltungsadresse.
- Name und Facharzttitel der Person, die die medizinische Verantwortung trägt.
- Bei mehreren Standorten: welcher Standort der Praxissitz ist und welche nur weitere Orte sind.
Was Sie vor der Unterschrift prüfen sollten
Bevor die Praxis eine Leistung erbringt, deren Kosten keine Krankenkasse übernimmt, muss sie Sie schriftlich über die voraussichtliche Höhe des Honorars nach der Gebührenordnung informieren. Außerdem muss sie Ihnen sagen, dass Sie keinen oder keinen sicheren Anspruch auf Kostenübernahme haben. Bei einer Haartransplantation ist das in aller Regel der Fall. Wie der erste Termin abläuft und was er kostet, erklärt der Artikel über den ersten Termin beim Haarchirurgen.
- Prüfen Sie im Impressum, welche Gesellschaft oder Person tatsächlich den Vertrag mit Ihnen schließt.
- Fragen Sie nach, ob Klinik auf der Website eine stationäre Aufnahme meint oder nur eine ambulante Behandlung an einem Tag.
- Bestehen Sie auf einer schriftlichen Kostenaufstellung mit einzelnen Ziffern, nicht nur mit einer Pauschale.
- Klären Sie, an welchem Standort die behandelnde Person ihren Praxissitz hat.
Häufige Fragen
Darf sich eine Praxis für Haartransplantationen Klinik nennen, wenn sie niemanden stationär aufnimmt?
Nein, jedenfalls nicht ohne Weiteres. Zwei Oberlandesgerichte haben Namen mit Klinik für Praxen ohne stationäre Aufnahme als irreführend eingestuft, 2018 den Namen Praxisklinik und 2020 den Namen Deutsche Stimmklinik. Ob ein einzelner Name zulässig ist, hängt vom Fall ab.
Mit wem schließe ich den Vertrag, wenn eine Haarklinik eine GmbH ist?
Bei einer GmbH schließen Sie den Vertrag mit der Gesellschaft, nicht mit der einzelnen Ärztin oder dem einzelnen Arzt, der Sie operiert. Nach der Berufsordnung muss eine solche Ärztegesellschaft trotzdem mehrheitlich Ärztinnen und Ärzten gehören und von einer Ärztin oder einem Arzt geführt werden.
Ist ein Pauschalpreis für eine Haartransplantation erlaubt?
In der Regel nein. Der Bundesgerichtshof hat am 4. April 2024 entschieden, dass eine Pauschale statt einer Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte unwirksam ist, auch wenn eine Gesellschaft Ihr Gegenüber im Vertrag ist. Im entschiedenen Fall musste die Klinik 10.633 Euro zurückzahlen.
Ist ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) dasselbe wie eine private Haarklinik?
Nicht unbedingt. Ein Medizinisches Versorgungszentrum, kurz MVZ, ist ein Verbund mehrerer Praxen unter einem Dach, der zur Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen ist. Eine Haarklinik, die nur privat abrechnet, ist meist kein MVZ, sondern eine Ärztegesellschaft oder eine gewöhnliche GmbH.
An wie vielen Orten darf eine Ärztin oder ein Arzt neben dem Praxissitz arbeiten?
An höchstens zwei weiteren Orten, so steht es in der Berufsordnung der Ärzte. An jedem Ort muss die Ärztin oder der Arzt eine ordentliche Versorgung der Patienten sicherstellen. Bei einer Standortkette lohnt deshalb die Frage, wo die behandelnde Person ihren Praxissitz hat.
Woran erkenne ich, wer hinter einer Haarklinik-Website steht?
Im Impressum der Website. Es muss den vollständigen Namen, die Rechtsform und die Anschrift nennen, bei einer GmbH auch Handelsregisternummer und Geschäftsführung. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro kosten.
