Glossar
Gutachterkommission (Schlichtungsstelle der Ärztekammer)
Eine Gutachterkommission ist eine Stelle bei der Ärztekammer, die einen vermuteten Behandlungsfehler prüft. Ärzte und Juristen bewerten dort Ihren Fall, ohne dass Sie klagen müssen.
- Begriff
- Gutachterkommission (Schlichtungsstelle der Ärztekammer)
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Das Verfahren ist für Patientinnen und Patienten kostenfrei und läuft schriftlich. Unabhängige Ärzte und Juristen prüfen die Behandlungsunterlagen und beurteilen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Am Ende erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung. Sie ist nicht rechtsverbindlich, und der Klageweg bleibt offen. Bundesweit gingen 2025 rund 7.900 Anträge ein. Von 3.946 Entscheidungen nach medizinischer Prüfung stellten die Stellen in 1.145 Fällen einen Behandlungsfehler fest.
Der Antrag kann noch etwas bewirken: Er kann die Verjährung Ihrer Ansprüche anhalten. Verjährung heißt, dass Sie einen Anspruch nach Ablauf einer Frist nicht mehr durchsetzen können. Ob der Antrag die Frist anhält, kann davon abhängen, ob die Praxis am Verfahren teilnimmt. Die Frist steht dann während des Verfahrens still und noch sechs Monate danach. Klären Sie das mit einer Rechtsanwältin, weil die Frist ohne Stillstand weiterläuft.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, Statistikjahr 2025, Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern,
- § 204 BGB, Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat bei Haarchirurgie mitgeholfen. Sie hat die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Den Rechenweg im Graftrechner legt ein festes Programm fest, keine künstliche Intelligenz.
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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.