Glossar
Entstellung mit Krankheitswert
Eine Entstellung mit Krankheitswert liegt vor, wenn eine körperliche Veränderung so auffällt, dass sie die Teilnahme am Leben unter Menschen spürbar erschwert. Das Sozialrecht behandelt sie dann wie eine Krankheit.
- Begriff
- Entstellung mit Krankheitswert
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Die Rechtsprechung sieht das bei einer Frau mit vollständigem, krankheitsbedingtem und nicht behandelbarem Haarausfall so. Eine kahlköpfige Frau zieht ständig alle Blicke auf sich und kann sich deshalb nicht frei unter Menschen bewegen. Die Krankenkasse muss ihr dann eine Perücke bezahlen. Die Perücke soll die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Das frühere Aussehen muss sie nicht so weit wie möglich wiederherstellen.
Über Männer äußert sich die Entscheidung nicht, und eine Fachveröffentlichung nennt fehlendes Kopfhaar als Ausnahme nur bei Frauen. Für gewöhnlichen erblichen Haarausfall bei Frauen ist damit nichts entschieden. Es ging außerdem um eine Perücke und nicht um eine Haartransplantation.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- BSG, Urteil vom 23.07.2002, B 3 KR 66/01 R (SozR 3-2500 § 33 Nr. 45), Bundessozialgericht,
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat bei Haarchirurgie mitgeholfen. Sie hat die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Den Rechenweg im Graftrechner legt ein festes Programm fest, keine künstliche Intelligenz.
Korrekturweg
Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Seite und die richtige Angabe, am besten mit Quelle. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.
Stand dieser Angaben: 26. September 2026.