Glossar
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Haartransplantation in aller Regel nicht. Erblich bedingter Haarausfall beim Mann gilt laut gesund.bund.de nicht als Krankheit, und die Behandlung ist medizinisch nicht notwendig.
- Begriff
- Kostenübernahme durch die Krankenkasse
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Die Krankenversicherung zahlt nach gesund.bund.de in aller Regel für keine Behandlung des erblich bedingten Haarausfalls. Sie tragen die Kosten deshalb meist komplett selbst, auch die für Medikamente wie Minoxidil oder Finasterid. Ausnahmen sind selten.
Entsteht durch eine medizinisch nicht notwendige ästhetische Operation eine Krankheit, muss die Krankenkasse Sie in angemessener Höhe an den Behandlungskosten beteiligen. Außerdem muss sie das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise versagen oder zurückfordern. Krankengeld ist das Geld, das die Kasse bei längerer Krankheit statt des Lohns zahlt.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch § 52 Absatz 2, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat bei Haarchirurgie mitgeholfen. Sie hat die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Den Rechenweg im Graftrechner legt ein festes Programm fest, keine künstliche Intelligenz.
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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.