Warum ist eine Haartransplantation meist nicht absetzbar?
Das Finanzamt erlaubt es, bestimmte Kosten von der Steuer abzuziehen, denen Sie sich nicht entziehen können. Fachleute nennen sie außergewöhnliche Belastungen. Krankheitskosten gehören meistens dazu, weil sich niemand freiwillig für eine Krankheit entscheidet.
Bei erblichem Haarausfall gilt die Transplantation dagegen als selbst gewählter Schönheitseingriff. Sie ist keine Behandlung einer Krankheit, der Sie nicht ausweichen können. Deshalb erkennt das Finanzamt die Kosten in der Regel nicht an.
Wann kann ich eine Haartransplantation ausnahmsweise absetzen?
Ein Steuerkommentar, also ein Fachbuch zum Einkommensteuerrecht, nennt die Ausnahme ausdrücklich. Die Kosten für Schönheitsoperationen einschließlich Haartransplantationen können danach im Einzelfall absetzbar sein. Dafür müssen vier Bedingungen zusammenkommen.
- Sie haben ein psychisches Leiden.
- Das Leiden kommt von einer erheblichen Entstellung.
- Kein milderes Mittel hilft, zum Beispiel keine Psychotherapie.
- Ein Arzt hat das vor dem Eingriff bescheinigt.
Als Beispiel nennt derselbe Kommentar eine Perücke nach Haarausfall durch eine Chemotherapie. Der Verfasser hält ihre Kosten für absetzbar, weil der Haarausfall hier klar eine Krankheitsfolge ist. Auch ein Steuerratgeber schreibt, dass eine Perücke im Einzelfall medizinisch nötig sein kann, und verlangt dafür ein ärztliches Attest.
Wie streng Gerichte prüfen, zeigt ein Fall zu einer Brustoperation. Eltern wollten 4.600 Euro für die Operation ihrer 20-jährigen Tochter absetzen. Der Medizinische Dienst, der ärztliche Prüfdienst der Krankenkassen, sah keine Krankheit, und das Finanzgericht Rheinland-Pfalz lehnte den Abzug ab. Seelische Belastungen lassen sich nach Ansicht des Gerichts mit einer Psychotherapie lindern. Rechnen Sie deshalb damit, dass das Finanzamt eine unabhängige ärztliche Einschätzung sehen will.
| Fall | Was vorliegt | Wie es beurteilt wird |
|---|---|---|
| Perücke nach Haarausfall durch Chemotherapie | Der Haarausfall ist klar eine Krankheitsfolge | Nach Ansicht eines Steuerkommentars absetzbar |
| Brustoperation einer 20-Jährigen (Finanzgericht Rheinland-Pfalz) | Der Medizinische Dienst sah keine Krankheit | Abzug abgelehnt |
| Haartransplantation bei erblichem Haarausfall | Keine Krankheit und keine erhebliche Entstellung | In der Regel nicht absetzbar |
Welchen Nachweis verlangt das Finanzamt vor dem Eingriff?
Das Steuerrecht verlangt bei bestimmten Behandlungen ein Gutachten vom Amtsarzt, also dem Arzt vom Gesundheitsamt, oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Das Papier muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt sein. Diese Regel gilt zum Beispiel für Kuren, Psychotherapien und wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen. Eine Haartransplantation steht nicht auf dieser Liste.
Der Steuerkommentar verlangt für den engen Ausnahmefall trotzdem eine ärztliche Bescheinigung vor dem Eingriff. Holen Sie sie also ein, bevor Sie den Termin buchen. Welche Stelle sie ausstellen soll, klären Sie am besten vorher mit Ihrem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
- Die Bescheinigung stammt möglichst von einer unabhängigen Stelle, nicht von der Praxis, die operieren soll.
- Sie liegt vor dem Eingriff vor, nicht erst danach.
- Sie nennt die Ursache des Haarausfalls, zum Beispiel eine Verbrennung, eine Bestrahlung oder eine andere Erkrankung.
- Sie bestätigt, dass mildere Mittel wie eine Psychotherapie nicht ausreichen.
- Das Original bewahren Sie zusammen mit den Rechnungen auf.
Wie viel Eigenanteil zieht das Finanzamt ab?
Selbst wenn das Finanzamt zustimmt, zählt nicht die ganze Rechnung. Es zieht zuerst einen Eigenanteil ab, die zumutbare Belastung. Sie liegt zwischen 1 und 7 Prozent Ihrer Einkünfte und hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder ab. Bei gleichem Einkommen ist der Anteil ohne Kinder höher als bei Eltern mehrerer Kinder.
Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: Ihr Eigenanteil beträgt 2.000 Euro, und das Finanzamt erkennt 8.000 Euro Kosten an. Dann mindern nur 6.000 Euro Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Steuer, die Sie dadurch sparen, liegt deutlich unter 6.000 Euro. Wie hoch Ihr Eigenanteil ist, steht in Ihrem Steuerbescheid.
Wie bereite ich den Antrag beim Finanzamt vor?
Wer die Ausnahme nutzen will, bereitet die Unterlagen vor dem Eingriff vor, nicht erst mit der Steuererklärung im Jahr danach.
- Lassen Sie von einer unabhängigen Fachärztin oder einem Facharzt klären, ob Ihr Haarausfall eine Krankheit ist.
- Lassen Sie sich, falls ja, bescheinigen, dass mildere Behandlungen nicht ausreichen.
- Buchen Sie erst danach den Termin für die Haartransplantation.
- Sammeln Sie Rechnung, Bescheinigung und alle Zahlungsbelege.
- Tragen Sie die Kosten in der Steuererklärung unter außergewöhnlichen Belastungen ein und legen Sie die Bescheinigung bei.
Ob Sie bar zahlen oder in Raten, ändert nichts daran, ob das Finanzamt die Behandlung als Krankheitskosten ansieht. In welchem Jahr die Kosten zählen, kann bei Raten oder einem Kredit anders sein. Fragen Sie dazu Ihre Steuerberatung. Wie eine Finanzierung sonst funktioniert, steht im Artikel zur Finanzierung der Haartransplantation.
Was tun, wenn das Finanzamt ablehnt?
Lehnt das Finanzamt ab, können Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang des Steuerbescheids Einspruch einlegen. Nennen Sie darin die Ursache Ihres Haarausfalls, die die Bescheinigung angibt, und erklären Sie, warum eine mildere Behandlung nicht reichte.
Bleibt das Finanzamt bei der Ablehnung, können Sie vor dem Finanzgericht klagen. Dort kann es Ihnen wie der Familie im Brustoperations-Fall gehen: Folgt das Gericht dem Medizinischen Dienst und sieht keine Krankheit, bleibt der Abzug aus. Lassen Sie sich vor einer Klage steuerlich beraten.
Hat ein unabhängiger Arzt vor dem Eingriff eine Krankheit festgestellt?
Prüfen Sie zusätzlich, ob eine erhebliche Entstellung vorliegt und mildere Mittel wie eine Psychotherapie ausscheiden. Nur dann lohnt sich der Antrag.
Ist Ihr Haarausfall erblich bedingt, ohne andere Ursache?
Dann scheidet das Absetzen in der Regel aus.
Holen Sie die ärztliche Bescheinigung ein, bevor Sie den Termin buchen.
Häufige Fragen
Kann ich eine Haartransplantation von der Steuer absetzen?
Eine Haartransplantation gegen erblichen Haarausfall können Sie in der Regel nicht absetzen, weil das Finanzamt nur Krankheitskosten anerkennt und eine Schönheitsoperation nicht dazu zählt. Eine Ausnahme kommt nur bei einer erheblichen Entstellung infrage, die ein psychisches Leiden verursacht und nur durch die Operation gelindert werden kann.
Welchen Nachweis verlangt das Finanzamt für eine absetzbare Haartransplantation?
Verlangt wird eine ärztliche Bescheinigung, die vor dem Eingriff ausgestellt wurde. Sie soll die Krankheit und das Fehlen milderer Behandlungen bestätigen. Welche Stelle sie ausstellen muss, klären Sie am besten vorher mit Ihrem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Wie viel Eigenanteil zieht das Finanzamt bei absetzbaren Krankheitskosten ab?
Das Finanzamt zieht einen Eigenanteil von 1 bis 7 Prozent Ihrer Einkünfte ab, die zumutbare Belastung. Die Höhe hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Nur der Betrag darüber mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Kann ich eine Perücke nach einer Chemotherapie absetzen?
Ja, das ist im Einzelfall möglich. Ein Steuerkommentar hält die Kosten einer Perücke nach Haarausfall durch Chemotherapie für absetzbar, weil der Haarausfall klar eine Krankheitsfolge ist. Verlangt wird ein ärztliches Attest. Für eine Haartransplantation gelten die strengeren Bedingungen für Schönheitsoperationen.
Ändert eine Ratenzahlung, ob die Haartransplantation absetzbar ist?
Nein, ob das Finanzamt die Haartransplantation als Krankheitskosten anerkennt, hängt nicht davon ab, ob Sie bar oder in Raten zahlen. Es kommt darauf an, ob die Behandlung notwendig war. In welchem Jahr die Kosten zählen, kann bei Raten oder Kredit anders sein, das klärt Ihre Steuerberatung.
Was kann ich tun, wenn das Finanzamt die Haartransplantation nicht anerkennt?
Sie können innerhalb von einem Monat nach Zugang des Steuerbescheids Einspruch einlegen. Nennen Sie darin die Ursache Ihres Haarausfalls und erklären Sie, warum mildere Behandlungen nicht reichten. Bleibt das Finanzamt bei der Ablehnung, ist eine Klage vor dem Finanzgericht möglich. Lassen Sie sich vorher steuerlich beraten.
