Haarchirurgie

Glossar

Einwilligung vor dem Eingriff

Die Einwilligung ist Ihre Zustimmung zu einer Behandlung. Sie ist nur wirksam, wenn die Praxis Sie vorher aufgeklärt hat, und Sie können sie jederzeit ohne Begründung zurücknehmen.

Begriff
Einwilligung vor dem Eingriff
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Ohne vorherige Aufklärung ist Ihre Einwilligung unwirksam. Die Praxis muss Ihnen zuerst erklären, wie der Eingriff abläuft, welche Risiken er hat und welche Alternativen es gibt. Erst danach können Sie wirksam zustimmen. Wer nicht selbst einwilligen kann, wird zum Beispiel von einer bevollmächtigten Person oder einer Betreuung vertreten.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne Angabe von Gründen und ohne bestimmte Form. Auch eine bereits unterschriebene Erklärung bindet Sie deshalb nicht endgültig.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch § 630d, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat bei Haarchirurgie mitgeholfen. Sie hat die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Den Rechenweg im Graftrechner legt ein festes Programm fest, keine künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Seite und die richtige Angabe, am besten mit Quelle. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.