Glossar
Fernbehandlung
Fernbehandlung ist ärztliche Beratung oder Behandlung nur über Telefon, Video oder Foto, ohne persönlichen Kontakt. Ärztinnen und Ärzte dürfen sie nur im Einzelfall anbieten, wenn das ärztlich vertretbar ist.
- Begriff
- Fernbehandlung
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Die Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland macht die Beratung im persönlichen Kontakt zum Regelfall. Eine ausschließliche Fernbehandlung ist nur erlaubt, wenn sie ärztlich vertretbar ist und die nötige Sorgfalt bei Untersuchung, Beratung, Behandlung und Dokumentation gewahrt bleibt. Die Ärztin muss Sie außerdem über die Besonderheiten einer reinen Fernbehandlung aufklären. Eine Beratung nur über Fotos und Nachrichten fällt darunter.
Werbung für Fernbehandlung ist seit dem 19. Dezember 2019 unter Bedingungen erlaubt. Die beworbene Fernbehandlung muss dem allgemein anerkannten fachlichen Standard entsprechen. Für Beratungen zu einer Haartransplantation bleibt der persönliche Kontakt deshalb der Regelfall.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- (Muster-)Berufsordnung der Ärzte, Fassung des 130. Deutschen Ärztetags vom 13. Mai 2026, § 7 Absatz 4, Bundesärztekammer,
- Urteil vom 9. Dezember 2021, I ZR 146/20, Werbung für Fernbehandlung, Bundesgerichtshof, Pressestelle,
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat bei Haarchirurgie mitgeholfen. Sie hat die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Den Rechenweg im Graftrechner legt ein festes Programm fest, keine künstliche Intelligenz.
Korrekturweg
Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie die Seite und die richtige Angabe, am besten mit Quelle. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.
Stand dieser Angaben: 26. September 2026.