Welches Recht gilt in Polen oder Ungarn?
Für den Vertrag mit einer Klinik in einem anderen EU-Land gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem die Klinik sitzt, also ungarisches oder polnisches Recht. Der besondere Schutz für Verbraucher, der sonst das Recht Ihres Wohnlandes anordnet, greift nicht, wenn die Leistung ausschließlich in einem anderen Land erbracht wird. Eine Operation in Budapest oder Warschau ist genau das. Deutsche Patientenrechte, etwa die Beweiserleichterung bei fehlender Dokumentation, gelten deshalb nicht automatisch. Was Ihnen zusteht, hängt vom ungarischen oder polnischen Recht ab.
Das gilt auch, wenn Sie über eine Agentur gebucht haben. Nur für Flug und Hotel im Paket kann deutsches Reiserecht gelten. Wie weit die Haftung der Agentur bei einer Haartransplantation reicht, hängt vom Vertrag ab.
Hilft die EU-Patientenrichtlinie bei einer Haartransplantation?
Die EU-Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung verpflichtet jedes EU-Land, eine Auskunftsstelle für Patienten einzurichten, die Nationale Kontaktstelle. Hauptthema der Richtlinie ist die Erstattung von Kosten, die Ihre Krankenkasse zu Hause übernommen hätte. Die Kontaktstelle des Behandlungslandes gibt auf Anfrage Auskunft zu drei Fragen:
- Ob ein Arzt oder eine Klinik in diesem Land arbeiten darf und ob es Einschränkungen gibt.
- Welche Qualitäts- und Sicherheitsstandards dort gelten.
- Wo Sie sich beschweren können, wenn bei der Behandlung etwas schiefgeht.
Ob eine Haartransplantation aus rein ästhetischen Gründen unter die Richtlinie fällt, sagt sie nicht ausdrücklich. Sie spricht von Behandlungen, die die Gesundheit beurteilen, erhalten oder wiederherstellen. Die Frage der Erstattung stellt sich in der Praxis kaum, weil die gesetzliche Krankenkasse eine Haartransplantation gegen erblichen Haarausfall auch im EU-Ausland in der Regel nicht bezahlt. Was bleibt, ist die Auskunft der Kontaktstelle.
Können Sie eine EU-Klinik in Deutschland verklagen?
Oft ja. Innerhalb der EU regelt eine EU-Verordnung, welches Gericht zuständig ist. Verbraucher dürfen danach am eigenen Wohnort klagen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet, etwa mit deutscher Webseite oder gezielter Werbung für deutsche Patienten. Ein Urteil eines deutschen Gerichts wird in einem anderen EU-Land ohne Sonderverfahren anerkannt und vollstreckt. Bei einer Klinik in der Türkei ist das anders, wie die Risiken einer Haartransplantation in der Türkei zeigen.
Für Forderungen bis 5.000 Euro ohne Zinsen und Kosten gibt es außerdem das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen. Es läuft überwiegend schriftlich und verlangt keinen Anwalt. Das Gericht stellt der Klinik Ihren Antrag innerhalb von 14 Tagen zu. Die Klinik hat 30 Tage für eine Antwort, und das Gericht entscheidet in der Regel binnen 30 Tagen danach. Das Verfahren passt zum Streit um eine Anzahlung oder einen Teil der Kosten, kaum zu einem großen Schadensersatz nach einem Behandlungsfehler.
Geht es um eine Forderung bis 5.000 Euro, etwa eine Anzahlung?
Prüfen Sie das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen. Es läuft überwiegend schriftlich und verlangt keinen Anwalt.
Wirbt die Klinik gezielt um deutsche Kundschaft, etwa mit deutscher Webseite?
Dann können Sie voraussichtlich an Ihrem Wohnort klagen. Das Gericht wendet aber meist das Recht des Behandlungslandes an.
Dann ist eine Klage voraussichtlich nur am Sitz der Klinik möglich. Fragen Sie vor der Buchung Ihre Rechtsschutzversicherung, ob sie Verfahren im Ausland abdeckt.
Wie prüfen Sie einen Arzt im EU-Ausland?
In Polen führt die Ärztekammer Naczelna Izba Lekarska ein zentrales Ärzteregister im Netz. Dort lässt sich prüfen, ob ein Arzt zugelassen ist. In Ungarn bietet die staatliche Krankenhausverwaltung OKFŐ einen öffentlichen Suchdienst an. Solche Register zeigen, ob ein Arzt zugelassen ist, nicht, wie viel Erfahrung er mit Haartransplantationen hat.
- Suchen Sie den Namen des Operateurs im Ärzteregister des Behandlungslandes, in Polen im zentralen Ärzteregister, in Ungarn im Suchdienst der Krankenhausverwaltung.
- Fragen Sie die Nationale Kontaktstelle des Behandlungslandes nach den Qualitätsstandards für die Klinik.
- Verlangen Sie einen genauen Kostenvoranschlag für Operation, Betäubung, Labor, Unterkunft und Nachsorge, und klären Sie, wer Sie nach der Rückreise betreut.
- Lassen Sie sich Firmenname und Anschrift der Klinik schriftlich geben, damit ein Gericht der Klinik später Post zustellen kann.
- Bewahren Sie jede Werbung auf, die sich gezielt an deutsche Kundschaft richtet, etwa deutschsprachige Webseiten oder Anzeigen mit deutschen Preisen. Sie kann für die Zuständigkeit deutscher Gerichte wichtig werden.
Was kostet eine Haartransplantation in Polen und Ungarn?
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat per Internetrecherche Preise für mittleren Haarausfall zusammengetragen. Danach kostet eine Haartransplantation in Deutschland rund 6.800 Euro, in Polen rund 5.200 Euro, in Ungarn rund 3.400 Euro und in der Türkei rund 2.400 Euro. Die beiden EU-Länder liegen also zwischen dem deutschen und dem türkischen Preis. Der Preisvorteil ist möglich, fällt aber kleiner aus als bei einem Angebot aus der Türkei.
Die Zahlen stammen aus Internetrecherchen, nähere Angaben nennt das Verbraucherzentrum nicht. Prüfen Sie deshalb, was ein Angebot enthält, bevor Sie es mit einem anderen vergleichen. Nutzen Sie Ärzteregister und Kontaktstelle vor der Buchung, nicht erst nach einem Streit.
Häufige Fragen
Gilt bei einer Haartransplantation in Ungarn oder Polen deutsches Recht?
Nein, für den Vertrag über eine Haartransplantation in Ungarn oder Polen gilt in der Regel das Recht des Behandlungslandes. Denn der besondere Verbraucherschutz einer EU-Regel gilt nicht für Leistungen, die ausschließlich im Ausland erbracht werden. Deutsche Patientenrechte greifen dort nicht automatisch.
Kann ich eine Klinik in der EU an meinem Wohnort in Deutschland verklagen?
Sie können eine Klinik in der EU oft an Ihrem Wohnort verklagen, wenn sie ihre Tätigkeit gezielt auf Deutschland ausrichtet, etwa mit deutschsprachiger Werbung. Welches Recht das Gericht dabei anwendet, bleibt meist das des Behandlungslandes. Die Verbraucherzentrale nennt allgemein den Ort der Operation als Gerichtsort. Ein Anwalt kann den Einzelfall prüfen.
Was ist das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen?
Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist ein vereinfachtes Gerichtsverfahren für grenzüberschreitende Streitigkeiten bis 5.000 Euro. Es läuft überwiegend schriftlich und verlangt keinen Anwalt. Die Klinik hat 30 Tage für ihre Antwort, danach entscheidet das Gericht in der Regel binnen 30 Tagen.
Übernimmt die EU-Patientenrichtlinie die Kosten einer Haartransplantation?
Nein, die EU-Patientenrichtlinie übernimmt die Kosten einer Haartransplantation nicht. Sie regelt vor allem die Erstattung von Kosten, die Ihre Krankenkasse zu Hause bezahlt hätte, und die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Haartransplantation gegen erblichen Haarausfall in der Regel nicht. Die Nationale Kontaktstelle des Behandlungslandes gibt aber Auskunft zu Zulassung, Standards und Beschwerdewegen.
Wie prüfe ich die Zulassung eines Arztes in Polen oder Ungarn?
In Polen führt die Ärztekammer Naczelna Izba Lekarska ein zentrales Ärzteregister im Netz, in Ungarn bietet die staatliche Krankenhausverwaltung OKFŐ einen öffentlichen Suchdienst. Solche Register zeigen, ob ein Arzt zugelassen ist, nicht, wie viel Erfahrung er mit Haartransplantationen hat.
