Haarchirurgie

Glossar

Verbundener Vertrag

Ein Kredit und der Vertrag, den er finanziert, zum Beispiel ein Behandlungsvertrag, sind verbunden, wenn beide wirtschaftlich zusammengehören. Widerrufen Sie dann den Kredit, sind Sie auch nicht mehr an den anderen Vertrag gebunden.

Begriff
Verbundener Vertrag
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Das ist der Fall, wenn die Praxis den Kredit selbst gibt oder wenn eine Bank die Finanzierung zusammen mit der Praxis anbietet. Nehmen Sie dagegen unabhängig von der Praxis einen eigenen Bankkredit auf, sind die Verträge in der Regel nicht verbunden.

Bei einer finanzierten Haartransplantation ist das wichtig, weil der Behandlungsvertrag selbst kein Widerrufsrecht hat. Den Kreditvertrag können Sie in der Regel 14 Tage lang widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, in manchen Fällen erst später. Bei einem wirksamen Widerruf werden beide Verträge rückabgewickelt. Für Leistungen, die die Praxis schon erbracht hat, gelten dabei besondere Regeln.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 358 BGB, Verbundene Verträge, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat bei Haarchirurgie mitgeholfen. Sie hat die Ratgeber mitgeschrieben und überarbeitet, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Den Rechenweg im Graftrechner legt ein festes Programm fest, keine künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.